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Studienführer

Erlangung der Zweisprachigkeitsprüfung (B1 - B2 - C1)

Erlangung der Zweisprachigkeitsprüfung (B1 - B2 - C1)

Die unibz-internen Sprachprüfungen des Sprachenzentrums erfüllen die Standard-Kriterien gemäß Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) in den 4 Kompetenzbereichen: Leseverstehen, Hörverstehen, schriftliche Produktion und mündliche Produktion.

Die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen der Autonomen Provinz Bozen erkennt die Prüfung des Sprachenzentrums (die eine Bewertung aller vier Sprachfertigkeiten umfasst) zum Zweck des Erhalts des Zweisprachigkeitsnachweises an.

Wer zum Beispiel die unibz-Italienischprüfung auf B1-, B2- oder C1-Niveau bestanden hat, kann den Zweisprachigkeitsnachweis für das entsprechende Niveau erwerben, indem er oder sie die einsprachige Deutschprüfung bei der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen ablegt. Umgekehrt müssen diejenigen, die die Deutschprüfung bestanden haben, nur noch die einsprachige Italienischprüfung ablegen. 
Sie können sich eventuell telefonisch an das zuständige Landesamt wenden, ob es noch Last-Minute-Plätze gibt.

N.B. Die Wartezeiten für die Ablegung der Zweisprachigkeitsprüfung oder der einsprachigen Prüfung können recht lang sein. Wenn Sie den Zweisprachigkeitsnachweis dringend benötigen, um an einem öffentlichen Wettbewerb teilzunehmen, können Sie eine Vorverlegung des Prüfungstermins beantragen.

Als Alternative zur einsprachigen Prüfung in Italienisch oder Deutsch, die bei der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeit abzulegen ist, können Sie die Prüfung in Ihrer Erstsprache (Italienisch oder Deutsch) am Sprachenzentrum der unibz ablegen. Diese kann während der im akademischen Kalender vorgesehenen Prüfungssessionen abgelegt werden. Es ist erforderlich sich innerhalb der Anmeldefrist per E-Mail (language.centre@unibz.it) dafür anzumelden.

Auf den Webseiten der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen können Sie überprüfen, welche anderen Sprachzertifikate anerkannt werden.

Für Informationen über die Anerkennung der an der unibz bestandenen Sprachprüfung zum Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises wenden Sie sich bitte an die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen der Autonomen Provinz Bozen.

Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen