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Studienführer

Prüfungen

Die Einschreibung erfolgt im my SNS (innerhalb der vom Sekretariat angegebenen Frist).

Beachte bitte, dass die Prüfungsanmeldung und auch eine eventuelle Abmeldung bis spätestens drei Arbeitstage vor dem jeweiligen Prüfungstermin erfolgen muss.

Falls du keine Bestätigungsemail erhältst, ist die Prüfungseinschreibung nicht erfolgt.

Die Prüfungseinschreibung ist im Anschluss der Bewertung der Lehrveranstaltung möglich. Der Fragebogen ist anonym und ist Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung.

Bei Fragen, Unklarheiten oder Problemen während der Einschreibung, musst du umgehend und unbedingt vor der Anmeldefrist für die jeweilige Prüfung (persönlich, telefonisch oder per Email) das Fakultätssekretariat kontaktieren. Anfragen nach Ablauf der Frist werden nicht berücksichtigt.

Wichtige Infos in Vorbereitung auf die Prüfungen:

Prüfungssessionen:

Ein akademisches Jahr besteht aus zwei Semester:

  • 1. Semester (Oktober-Januar)
  • 2. Semester (Februar-Juni)

Der akademische Kalender sieht 3 Prüfungssessionen vor:

Wintersession (Januar-Februar)

  • erster Termin für Prüfungen des 1. Semesters
  • zweiter Termin für Prüfungen des 2. Semesters des vorigen akademischen Jahres

Sommersession (Juni-Juli)

  • erster Termin für Prüfungen des 2. Semesters
  • zweiter Termin für Prüfungen des 1. Semesters

Herbstsession (August-September)

  • zweiter Termin für Prüfungen des 2. Semesters
  • erster Termin für Prüfungen des 1. Semesters
Die Prüfungstermine sind im Stundenplan ersichtlich.

Wichtige Infos in Vorbereitung auf die Prüfungen:

Obligatorische Sprachkenntnisse für die Anmeldung zu den Prüfungen:

Studierende des 1. Studienjahres:

  • können sich für die Prüfung eines theoretischen Kurses (z.B. Geschichte der zeitgenössischen Kunst, Geschichte des Designs) anmelden, müssen aber das B1-Niveau in der Unterrichtssprache des Faches nachweisen;
  • können sich für die Prüfung eines praktischen Kurses (z.B. Zeichnen, Studio, Projekt, Typografie und Grafik...) anmelden, auch ohne B1-Zertifikat in der Unterrichtssprache des Kurses.

Ab dem 2. Jahr müssen die Studierenden das B1-Niveau in der Unterrichtssprache des Kurses nachweisen, um sich für jede Prüfung anzumelden.

Bescheinigung über die Teilnahme an Prüfungen (working students)

Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Prüfung vorlegen müssen, können Sie dieses Formular herunterladen und ausdrucken und den Lehrenden bitten, es zu unterschreiben.