Fristen:
Fristen:
Abschlussprüfungen: 11.11.2025, abhängig von der Anzahl der angehenden Absolvent:innen, auch 12. und 13.11.2025
Fristen:
Mindestens eine:r der zwei (Betreuer:in oder Mitbetreuer:in) muss ein:e Professor:in auf Planstelle oder Forscher:in (RTD oder AR) der Fakultät sein.
Die Rolle des/der Betreuer:in kann ausgeübt werden von:
Die Rolle des/der Mitbetreuer:in kann ausgeübt werden von:
Jede*r Betreuer*in steht während der Bearbeitungszeit für 5 Stunden zur Verfügung.
Jede:r Studierende muss ihren:seinen Studienplan überprüfen.
Für die Einreichung des Abschlussthemas müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse vorgewiesen und alle 5 vorgesehenen Werkstattkurse absolviert werden. Es besteht die Möglichkeit beim Zeitpunkt der Einreichung des Abschlussthemas, eine der im Studienplan vorgesehenen Prüfung (von max. 8 KP) noch ausständig zu haben.
Spätestens 15 Tage vor der Abschlussprüfung müssen alle für den Erwerb des Studienabschlusses erforderliche Kreditpunkte (ECTS) erworben sein.
Note:
Die Kommission kann für die Abschlussprüfung maximal 110 Punkte vergeben. Grundlage für die Bewertung sind:
Für eine hervorragende Abschlussarbeit, die die Note 110 erreicht, kann die Note 110 mit „Auszeichnung“ erteilt werden. Dafür ist die Stimmeneinhelligkeit der Kommission erforderlich.
Kontaktperson:
Sacha.DiIuri@unibz.it
+39 0471 015 024
Regelung über die Abschlussprüfungen 2023/24 (PDF)
Leitfaden zur Abschlussarbeit (PDF)
Richtlinien für den Umgang mit den Wänden in den Räumen der Fakultät (PDF)