Fristen:
Abschlussprüfungen: 17.11.2026, abhängig von der Anzahl der angehenden Absolvent:innen, auch 18. und 19.11.2026
Fristen:
Fristen:
Mindestens eine:r der zwei (Betreuer:in oder Mitbetreuer:in) muss ein:e Professor:in auf Planstelle oder Forscher:in (RTDA, RTDB, RTT, AR, Post-Doc Aufträge) der Fakultät sein.
Die Rolle des/der Betreuer*in kann ausgeübt werden von:
Die Rolle des/der Mitbetreuer*in kann ausgeübt werden von:
Jede*r Betreuer*in steht während der Bearbeitungszeit für 5 Stunden zur Verfügung.
Jede*r Studierende muss ihren*seinen Studienplan überprüfen.
Für die Einreichung des Abschlussthemas müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse vorgewiesen und alle 5 vorgesehenen Werkstattkurse absolviert werden. Es besteht die Möglichkeit beim Zeitpunkt der Einreichung des Abschlussthemas, eine der im Studienplan vorgesehenen Prüfung (von max. 8 KP) noch ausständig zu haben.
Spätestens 15 Tage vor der Abschlussprüfung müssen alle für den Erwerb des Studienabschlusses erforderliche Kreditpunkte (ECTS) erworben sein.
Endnote:
Die Kommission kann für die Abschlussprüfung maximal 110 Punkte vergeben. Grundlage für die Bewertung sind:
Für eine hervorragende Abschlussarbeit, die die Note 110 erreicht, kann die Note 110 mit „Auszeichnung“ erteilt werden. Dafür ist die Stimmeneinhelligkeit der Kommission erforderlich.
Endnote ab der Session 26.3:
Die Kommission kann für die Abschlussprüfung maximal 110 Punkte vergeben. Grundlage für die Bewertung sind:
Für eine hervorragende Abschlussarbeit, die die Note 110 erreicht, kann die Note 110 mit „Auszeichnung“ erteilt werden. Dafür ist die Stimmeneinhelligkeit der Kommission erforderlich
Kontaktperson:
Sacha.DiIuri@unibz.it
+39 0471 015 024
Regelung über die Abschlussprüfungen ab der Session 26.3
Leitfaden zur Abschlussarbeit ab der Session 26.3
FORMULAR ZUR ABMELDUNG VON DER ABSCHLUSSPRÜFUNG (AB DER SESSION 26.3)
Regelung über die Abschlussprüfungen 2023/24 (PDF)
Leitfaden zur Abschlussarbeit (PDF)
Richtlinien für den Umgang mit den Wänden in den Räumen der Fakultät (PDF)