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Studienführer

Bachelor-Abschlussprüfung

Sommersession 26.2 (BA 26.2)

Sommersession 26.2 (BA 26.2)

  • Abschlussprüfungen: 14.07.2026 abhängig von der Anzahl der angehenden Absolvent:innen, auch 15. und 16.07.2026

Fristen:

  • Wahl der Betreuer:innen und Anmeldung Abschlussthema: 09.03.2026
  • Anmeldung zur Abschlussprüfung / Zahlung von 2 Stempelmarken für das Diplom (16 €) und für den Zulassungsantrag zur Abschlussprüfung (16 €) / Upload des schriftlichen Teils der Abschlussarbeit / Plagiatskontrolle:  29.06.2026
  • Abgabe von 2 Kopien des schriftlichen Teils der Abschlussarbeit zusammen mit der Fotodokumentation / Upload des Abstracts und der Bilder für die Presse (in einem vom Sekretariat angegebenen Folder) / Upload der Bilder in Showcase: 13.07.2026, 12:00 Uhr

Herbstsession 26.3 (BA 26.3)

Herbstsession 26.3 (BA 26.3)

Abschlussprüfungen: 17.11.2026, abhängig von der Anzahl der angehenden Absolvent:innen, auch 18. und 19.11.2026

Fristen:

  • Wahl der Betreuer:innen und Anmeldung Abschlussthema: 13.07.2026
  • Almalaurea /Zahlung von 2 Stempelmarken für das Diplom (16 €) und für den Zulassungsantrag zur Abschlussprüfung (16 €) / Anmeldung zur Abschlussprüfung / Upload des schriftlichen Teils der Abschlussarbeit  / Plagiatskontrolle: 02.11.2026
  • Abgabe von 2 Kopien des schriftlichen Teils der Abschlussarbeit zusammen mit der Fotodokumentation / Upload des Abstracts und der Bilder für die Presse (in einem vom Sekretariat angegebenen Folder) / Upload der Bilder in Showcase: 16.11.2026 , 12 Uhr

Wintersession 27.1 (BA 27.1)

Wintersession 27.1 (BA 27.1)

  • Abschlussprüfungen: 16.03.2027 -> abhängig von der Anzahl der angehenden Absolvent:innen, auch 17. und 18.03.2027

Fristen:

  • Wahl der Betreuer:innen und Anmeldung Abschlussthema: 02/11/2026
  • Almalaurea /Zahlung von 2 Stempelmarken für das Diplom (16 €) und für den Zulassungsantrag zur Abschlussprüfung (16 €) / Anmeldung zur Abschlussprüfung / Upload des schriftlichen Teils der Abschlussarbeit  / Plagiatskontrolle: 01.03.2027
  • Abgabe von 2 Kopien des schriftlichen Teils der Abschlussarbeit zusammen mit der Fotodokumentation / Upload des Abstracts und der Bilder für die Presse (in einem vom Sekretariat angegebenen Folder) / Upload der Bilder in Showcase: 15.03.2027, 12:00 Uhr

Next final exam sessions

Betreuer*innen und Mitbetreuer*innen

Mindestens eine:r der zwei (Betreuer:in oder Mitbetreuer:in) muss ein:e Professor:in auf Planstelle oder Forscher:in (RTDA, RTDB, RTT, AR, Post-Doc Aufträge) der Fakultät sein.

Die Rolle des/der Betreuer*in kann ausgeübt werden von:

Die Rolle des/der Mitbetreuer*in kann ausgeübt werden von:

  • Professor*innen auf Planstelle, Forscher*innen (RTDA, RTDB, RTT, AR, Post-Doc Aufträge ) der Fakultät
  •  Lehrbeauftragten der Fakultät (Lehrbeauftragte)
  • Professor*innen auf Planstelle, Forscher*innen (RTD) anderer Fakultäten der Freien Universität Bozen und nationaler oder internationaler Universitäten bzw. Forschungseinrichtungen, vorbehaltlich der Zustimmung des Studiengangsleiters (Fakultätssekretariat mindestens 10 Tage vor Ablauf der Frist für die Bekanntgabe des Abschlussthemas darüber informieren unter Angabe der Motivation und eines Lebenslaufs des Experten oder der Expertin)
  • Expert*innen mit nachgewiesener Berufserfahrung, vorbehaltlich der Zustimmung des Studiengangsleiters. (Fakultätssekretariat mindestens 10 Tage vor Ablauf der Frist für die Bekanntgabe des Abschlussthemas darüber informieren unter Angabe der Motivation und eines Lebenslaufs des Experten oder der Expertin)
  • PhD Studierende der Fakultät für Design und Künste mit vorheriger Zustimmung des/der eigenen Supervisors/Supervisorin und des/der Studiengangsleiter*in (ab der Session 26.3).

Jede*r Betreuer*in steht während der Bearbeitungszeit für 5 Stunden zur Verfügung.

Informationen

Jede*r Studierende muss ihren*seinen Studienplan überprüfen.

Für die Einreichung des Abschlussthemas müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse vorgewiesen und alle 5 vorgesehenen Werkstattkurse absolviert werden. Es besteht die Möglichkeit beim Zeitpunkt der Einreichung des Abschlussthemas, eine der im Studienplan vorgesehenen Prüfung (von max. 8 KP) noch ausständig zu haben.

Spätestens 15 Tage vor der Abschlussprüfung müssen alle für den Erwerb des Studienabschlusses erforderliche Kreditpunkte (ECTS) erworben sein.

Endnote:

Die Kommission kann für die Abschlussprüfung maximal 110 Punkte vergeben. Grundlage für die Bewertung sind:

  • der in Hundertzehntel berechnete, nach KP gewichtete arithmetische Durchschnitt, der abgelegten curricularen Prüfungen. Der Durchschnitt wird daraufhin durch 3 dividiert und mit 11 multipliziert. Zum arithmetischen Durchschnitt werden 0,5 Punkte für jede Prüfung, die „mit Auszeichnung“ bewertet wurde, hinzugefügt;
  • die Punkteanzahl, die die Kommission für die Bewertung der Abschlussarbeit vergeben kann (max. 10 Punkte).

Für eine hervorragende Abschlussarbeit, die die Note 110 erreicht, kann die Note 110 mit „Auszeichnung“ erteilt werden. Dafür ist die Stimmeneinhelligkeit der Kommission erforderlich.

Endnote ab der Session 26.3:

Die Kommission kann für die Abschlussprüfung maximal 110 Punkte vergeben. Grundlage für die Bewertung sind:

  • der in Hundertzehntel berechnete, nach KP gewichtete arithmetische Durchschnitt, der abgelegten curricularen Prüfungen. Der Durchschnitt wird daraufhin durch 3 dividiert und mit 11 multipliziert. Zum arithmetischen Durchschnitt werden 0,25 Punkte für jede Prüfung, die „mit Auszeichnung“ bewertet wurde, hinzugefügt;
  • die Punkteanzahl, die die Kommission für die Bewertung der Abschlussarbeit vergeben kann (max. 7 Punkte);
  • weitere 2 Punkte für diejenigen, die das Studium innerhalb der zweiten Session des letzten Jahres ab der ersten Einschrebung in den Studiengang abschließen (z. B. immatrikuliert im a.J. 2023/24, Abschluss innerhalb November 2026)

Für eine hervorragende Abschlussarbeit, die die Note 110 erreicht, kann die Note 110 mit „Auszeichnung“ erteilt werden. Dafür ist die Stimmeneinhelligkeit der Kommission erforderlich

Kontaktperson:

Sacha.DiIuri@unibz.it
+39 0471 015 024

Regelung über die Abschlussprüfungen ab der Session 26.3

Leitfaden zur Abschlussarbeit ab der Session 26.3

FORMULAR ZUR ABMELDUNG VON DER ABSCHLUSSPRÜFUNG (AB DER SESSION 26.3)

Regelung über die Abschlussprüfungen 2023/24 (PDF)

Leitfaden zur Abschlussarbeit (PDF)

Richtlinien für den Umgang mit den Wänden in den Räumen der Fakultät (PDF)