Hier finden Sie die Antwort auf die meist gestellten Fragen zu den internen Sprachprüfungen und internationalen Zertifikatsprüfungen.
Die Eingangsniveaus entsprechen den Niveaus, die für die Zulassung zum Studium nachgewiesen wurden. z.B. das Niveau B2 in 2 der 3 Sprachen ist notwendig, um zu einem Bachelorstudium zugelassen zu werden.
In vielen Studiengängen ist das Erreichen von bestimmten Sprachniveaus (z. B. B1 innerhalb des 1. Jahres) im Studienverlauf vorgesehen, um z.B. Prüfungen in dieser Sprache ablegen zu können.
Die zu erreichenden Sprachniveaus und Einschränkungen bei Nichterreichen werden in der Studienordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegt und können ja nach Jahr der Einschreibung variieren.
Für nähere Informationen konsultieren Sie bitte die Studienordnung Ihres Studiengangs (im Studienführer unter "Studienverlauf" > wählen Sie Ihre Fakultät aus und klicken Sie auf "Regelungen") oder wenden sie sich an das Sekretariat Ihrer Fakultät.
Die Bachelor -und die dreisprachigen Masterstudiengänge sehen das Erreichen von Abgangsniveaus vor, um das Studium abschließen zu können.
Werfen Sie auch einen Blick auf die Übersicht der erforderlichen Sprachniveaus.
Sprachniveaus können über das Erlangen eines von der unibz anerkannten internationalen Sprachzertifikate oder durch das Bestehen einer Sprachprüfung des Sprachenzentrums von unibz nachgewiesen werden.
Sprachzertifikate werden über die Cockpit-Anwendung hochgeladen, Prüfungsresultate der internen Sprachprüfungen werden automatisch vom System erfasst.
Sie können Ihr Zertifikat auf Cockpit hochladen (Student’s zone> Language Requirements), nachdem Sie die Sprache und das erreichte Niveau anklicken und anschließend auf „Submit“ klicken.
Falls Sie ein Zertifikat hochladen möchten, das von einer öffentlichen italienischen Stelle erlassen wurde, müssen Sie die Eigenerklärung, die Sie auf derselben Seite finden, ausfüllen und anschließend hochladen.
Eine interne bestandene Prüfung wird automatisch in das System hochgeladen, sobald die Ergebnisse verfügbar sind
Die zu erreichenden Sprachniveaus können nicht durch das Bestehen eines Kursabschlusstests nachgewiesen werden.
Dafür muss eine Sprachprüfung abgelegt oder ein internationales Sprachzertifikat erlangt werden.
Der Kursabschlusstest dient dazu, die erworbenen Sprachkenntnisse nach Besuch eines Sprachkurses zu überprüfen. Es ist notwendig mindestens 60 Punkte dabei zu erreichen, um sich in den folgenden Sprachkurs einschreiben zu können.
Mehr zum Unterschied zwischen Kursabschlusstest und Sprachprüfung erfahren Sie im folgenden Artikel: They’re secretly experimenting on us! / Academia.
Nach erfolgreichem Abschluss eines Lernwegs (also nach Abschluss der Kursmodule B12b, B2.2b oder C1.3) sollte man die entsprechenden Kenntnisse haben, um durch Bestehen einer B1, B2 oder C1-Prüfung das jeweilige Niveau nachzuweisen.
Sprachprüfungen finden 5 Mal im Jahr, immer im Anschluss an die Sprachkurse, statt:
Die Einschreibung erfolgt über Cockpit (Students’ zone > Language Requirements) innerhalb der vorgesehenen Einschreibefrist.
Nach Auswahl der Sprache und des Niveaus ist es möglich den Prüfungstermin auszuwählen.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine automatische Bestätigungsmail auf Ihre unibz-Emailadresse.
Weitere Informationen zu den Sprachprüfungen finden Sie im Studienfüher unter Sprachen > Sprachprüfungen.
Studierende des Konservatoriums melden sich über das Sekretariat am Konservatorium für die Sprachprüfungen an.
Die Sprachprüfung der unibz gilt als bestanden, wenn alle 3 Module positiv bewertet wurden.
Die Gültigkeit einzelner bestandener Module der Sprachprüfung beträgt 1 Jahr (oder 5 Prüfungssessionen) ab Bestehen des ersten Moduls. Bsp: Modul 1 wurde im Februar bestanden, Modul 2 im Juni: beide Module bleiben bis Februar des darauffolgenden Jahres gültig. Wenn das fehlende Modul nach Ablauf eines Jahres nicht bestanden wird, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Wenn Sie sich für eine Prüfung anmelden, erkennt das System automatisch welche Module bereits bestanden wurden und welche noch ausständig sind.
Beachten Sie die Regelungen zu den Sprachprüfungen.
Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften sieht Zusatzpunkte zur Abschlussnote für Sprachkenntnisse vor, die über den zu erreichenden Abgangsniveaus liegen.
Konsultieren Sie diesbezüglich bitte die Studienordnung Ihres Studienganges im Studienführer (Studienverlauf > Fakultät > Regelungen) oder wenden Sie sich an das Fakultätssekretariat.
Ja, es gibt die Möglichkeit eine solche Bescheinigung zu erhalten, es hängt jedoch davon ab, für welchen Zweck sie benötigt wird. Wenn eine Bescheinigung beispielswiese einer öffentlichen Institution in Italien vorgelegt werden soll, muss dies durch eine Eigenerklärung erfolgen.
Weitere Informationen im Studienführer unter Sprachen > Sprachprüfungen > Ausstellung von Bescheinigungen.
Die erreichten Sprachniveaus werden auch im Diploma Supplement nach Abschluss des Studiums angeführt. Weitere Informationen finden Sie im Studienführer unter Studienverlauf > Studienabschluss > Fakultät > Diplom.
Informationen zum Erhalt einer Bescheinigung, die dem Amt für Zweisprachigkeit der Provinz Bozen vorgelegt werden, finden Sie auch im Studienführer unter Sprachen > Sprachprüfungen > Anerkennung für Zweisprachigkeitsnachweise.
An der unibz können folgende internationale Sprachzertifikate erlangt werden:
Nein, es ist nicht möglich einen Vorbereitungskurs zu besuchen, falls man sich nicht für die entsprechende Zertifikatsprüfung angemeldet hat.
Der Vorbereitungskurs dient nicht dazu, die Teilnehmer auf das zu erreichende Sprachniveau zu bringen, sondern sich mit dem Prüfungsformat vertraut zu machen.
Die Vorbereitungskurse wenden sich also an Teilnehmer, die über das betreffende Sprachniveau verfügen und dieses durch den Erhalt eines Zertifikats bestätigen möchten.
Die Vorbereitungskurse sind für Studierende (Professoren, Forscher und Mitarbeiter) von unibz kostenlos.
Die Sprachprüfungen des Sprachenzentrums erfüllen die Standard-Kriterien gemäß Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) in den 4 Kompetenzbereichen:
Eine Anerkennung der Prüfung des Sprachenzentrums liegt im Ermessenspielraum der Institution, bei welcher der Antrag erfolgt. Sie müssen also diese kontaktieren, um zu erfahren, ob unsere Sprachprüfung anerkannt werden kann.
Das Amt für Zwei – und Dreisprachigkeit der Autonomen Provinz Bozen beispielsweise erkennt unsere Prüfung zum Zweck des Erhalts des Nachweises für die Zweisprachigkeit an.