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Die erforderlichen Sprachkenntnisse (Eingangsniveau, Sprachniveau im Studienverlauf, sowie Ausgangsniveau) der Bachelorstudiengänge, dreisprachigen Masterstudiengänge und dem einstufigen Masterstudiengang in Bildungswissenschaften für den Primarbereich sind in den Richtlinien - Mehrsprachigkeit und Sprachnachweise festgelegt.
Für Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften: Für Informationen über den möglichen Erhalt von Zusatzpunkten für das Erreichen bestimmter Sprachniveaus bei Studienabschluss wenden Sie sich bitte an das Fakultätssekretariat oder konsultieren Sie die Prüfungsordnung Ihres Studienganges.
Um den Nachweis zu erbringen, dass Sie die Sprachvoraussetzungen Ihres Studiums erfüllen, können Sie unter My.SNS > Sprachenzentrum > Prüfungen und Zertifikate als Alternative zu den internen Sprachprüfugen, auch eines der anerkannten Sprachzertifikate hochladen.
Die Anmeldung muss innerhalb der angegebenen Anmeldefristen erfolgen, ansonsten ist es nicht möglich, an den Sprachprüfungen teilzunehmen.
Bis zum Anmeldeschluss besteht auch die Möglichkeit, sich abzumelden und wiederanzumelden (in verfügbare Timeslots).
Die Anmeldung zu den Sprachprüfungen erfolgt über MySNS > Sprachenzentrum > Prüfungen, durch Auswahl der Sprache und des Niveaus der Prüfung, sowie Datum und Uhrzeit der Prüfung.
Bei erfolgreicher Prüfungsanmeldung erhalten Sie gleich eine automatische Bestätigungs-E-Mail an die unibz-E-Mail-Adresse.
Das System erkennt automatisch, welche Module Sie ablegen müssen.
Wenn Sie die Sprachprüfung noch nie abgelegt haben oder Modul I nicht bestanden haben, umfasst Ihre Anmeldung alle drei Module.
Wenn Sie Modul I, aber nicht Modul II (schriftlich) und Modul III (mündlich) bereits bestanden haben: Das System schlägt Ihnen vor, sich für die schriftliche Prüfung (Modul II) anzumelden, und Sie müssen sich persönlich für die mündliche Prüfung (Modul III) anmelden, nachdem Sie das Modul II beendet haben.
Wenn Sie nur Modul II (schriftlich) oder nur Modul III (mündlich) bestehen müssen: Das System schlägt Ihnen die Anmeldung zum fehlenden Modul vor.
Wenn Sie sich vor 2017 immatrikuliert haben und abhängig von den sprachlichen Anforderungen, die Sie in der zweiten Sprache erfüllen müssen, bietet Ihnen das System die Anmeldung zu den mündlichen Zusatzprüfungen B2+ oder C1 an.
Eine Anmeldung zu den Prüfungen über my SNS ist in diesen Fällen nicht möglich:
In diesen Fällen müssen Sie eine E-Mail an das Sprachenzentrum senden.
BITTE BEACHTEN SIE: Sie werden nur für die Prüfung angemeldet, wenn Sie ein B2+ haben und das C1 ablegen müssen, um die sprachlichen Anforderungen Ihres Studiengangs zu erfüllen.
In allen anderen Fällen werden Sie auf eine Warteliste gesetzt. Nach Anmeldeschluss wird Ihre Anmeldung nur bestätigt, wenn noch Plätze frei sind.
In einem akademischen Jahr gibt es fünf Prüfungssessionen, aber im selben akademischen Jahr kann dasselbe Modul pro Sprache und Niveau maximal dreimal abgelegt werden. Die Gültigkeit der bestandenen Module beträgt 18 Monate ab dem Datum des Bestehens von Modul I (siehe Artikel 4 und 10 der Sprachprüfungsregelung).
ZU BEACHTEN:
Wenn Sie zu einer Prüfung, für die Sie sich angemeldet haben, nicht fristgerecht erscheinen oder während der Prüfung zurücktreten, wird dies als einer der drei oben genannten möglichen Versuche gewertet.
Ausnahmen sind dokumentierte Behinderungen durch höhere Gewalt. In diesem Fall müssen ärztliche Atteste oder andere Nachweise über schwerwiegende Gründe für die Abwesenheit bis zum Tag nach der Prüfung im Sekretariat des Sprachenzentrums eingereicht werden (siehe Art. 4 der Prüfungsordnung).
Bis zum Anmeldeschluss können Sie auch eine bereits getätigte Anmeldung stornieren. Sie können auch eine Neuregistrierung an einem Tag vornehmen, an dem noch Plätze frei sind und somit im MySNS sichtbar und auswählbar ist.
Nach Anmeldeschluss können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
Unter MySNS > Sprachenzentrum > Prüfungen suchen Sie die zu löschenden Anmeldung in der Hauptliste und klicken Sie auf "löschen".
Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie gleich eine automatische Bestätigungs-E-Mail an die unibz-E-Mail-Adresse. In MySNS können Sie überprüfen, dass die Anmeldung nicht mehr vorhanden ist.
Immer wenn Sie während der Sprachprüfungen Befreiungs- und/oder Ausgleichsmaßnahmen benötigen, müssen Sie diese beantragen und den Student Support (study@unibz.it) vor Ablauf der Anmeldefrist und spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail benachrichtigen (siehe Artikel 5 der Sprachprüfungsordnung).
Wenn Sie Ihren Antrag nicht rechtzeitig einreichen, können die Maßnahmen, auf die Sie möglicherweise Anspruch hätten, keine Anwendung finden.
Die Sessionen, in denen Sprachprüfungen abgelegt werden können, sind im akademischen Kalender festgelegt.
Im akademischen Kalender sind die Zeiträume angegeben, in denen Sprachprüfungen stattfinden können.
Die genauen Prüfungstermine innerhalb dieser Zeiträume werden in MySNS zum Zeitpunkt der Anmeldung angezeigt.
Sprachprüfungen im akademischen Jahr 2022/2023:
* Die Studierenden des Konservatoriums müssen sich auf die vom Sekretariat des Konservatoriums mitgeteilten Einschreibefristen beziehen und sich über das Sekretariat des Konservatoriums zu den Sprachprüfungen anmelden.
Das Prüfungsergebnis wird zu den im vorigen Abschnitt genannten Terminen im MySNS veröffentlicht.
Das Ergebnis wird rechtzeitig im MySNS aufscheinen um sich für eventuelle Fakultätsprüfungen anmelden zu können.
Die Studierenden des Konservatoriums erhalten die Ergebnisse über das Sekretariat des Konservatoriums.
Wer eine Prüfung nicht bestanden hat, kann bis zu dem im Abschnitt "Bevorstehende Sessionen" angegebenen Datum per E-Mail Informationen über die nicht bestandenen Module anfordern (Anfragen, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht berücksichtigt):
Haben Sie Fragen oder Zweifel bezüglich der Sprachprüfungen oder der internationalen Sprachzertifikate? Lesen Sie hierzu die Frequently Asked Questions!