Sie können Ihre Arbeitserfahrung an Stelle des vom Studienplan vorgesehenen Praktikums anerkennen lassen.
Eine Grundbedingung für eine Anerkennung ist die inhaltliche Relevanz der Arbeitstätigkeit für den Studiengang. Der Studiengangsrat entscheidet darüber, ob die dokumentierte Arbeitserfahrung anerkannt wird oder nicht.
Voraussetzung für die Anerkennung: 1 Monat Arbeitserfahrung = 1 anzuerkennender KP. Wenn z.B. für das Praktikum laut Studienplan 6 Kreditpunkte vorgesehen sind, muss die Mindestdauer der Arbeitserfahrung 6 Monate betragen.
Die Anträge erfolgen online. Alle Anträge um Anerkennung sind stempelgebührenpflichtig (16 €), zu entrichten mittels PagoPA.
Der Antrag muss folgende Elemente beinhalten und als PDF-Datei unter „SYLLABUS OF THE ORIGINAL EXAM“ hochgeladen werden:
Bestätigung unter „EXAM CERTIFICATE“ als PDF-Datei hochzuladen:
Arbeitserfahrung im privaten Sektor:
Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Tätigkeit
Arbeitserfahrungen im öffentlichen Sektor:
Bestätigung über Art und Dauer der Tätigkeit mittels Eigenerklärung (dichiarazione sostitutiva)
Fristen für die Einreichung der Gesuche um Anerkennung der Arbeitserfahrung:
Die Anträge erfolgen online. Alle Anträge um Anerkennung sind stempelgebührenpflichtig (16 €), zu entrichten mittels PagoPA.
Der Antrag muss folgende Elemente beinhalten und als PDF-Datei unter „SYLLABUS OF THE ORIGINAL EXAM“ hochgeladen werden:
Bestätigung unter „EXAM CERTIFICATE“ als PDF-Datei hochzuladen:
Arbeitserfahrung im privaten Sektor:
Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Tätigkeit
Arbeitserfahrungen im öffentlichen Sektor:
Bestätigung über Art und Dauer der Tätigkeit mittels Eigenerklärung (dichiarazione sostitutiva)
Der Antrag zur Anerkennung von Arbeitserfahrung muss beim Praktika- und Jobservice eingereicht werden und ist stempelgebührenpflichtig (16 €).
Dem Antrag ist eine Bescheinigung vonseiten des Arbeitgebers über Umfang und Dauer des Praktikums beizulegen (falls dieses im öffentlichen Sektor gemacht wurde, muss die obgenannte Bescheinigung mit einer Eigenerklärung ersetzt werden)