Die Sprachprüfungen des Sprachenzentrums erfüllen die Standard-Kriterien gemäß Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) in den 4 Kompetenzbereichen: Leseverstehen, Hörverstehen, schriftliche Produktion und mündliche Produktion. Die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen der Autonomen Provinz Bozen erkennt unsere Prüfung (die eine Bewertung aller vier Sprachfertigkeiten umfasst) zum Zweck des Erhalts des Zweisprachigkeitsnachweises an.
Wer zum Beispiel die unibz-Italienischprüfung auf B1-, B2- oder C1-Niveau bestanden hat, kann den Zweisprachigkeitsnachweis für das entsprechende Niveau erwerben, indem er die einsprachige Deutschprüfung bei der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen ablegt. Umgekehrt müssen diejenigen, die die Deutschprüfung bestanden haben, nur noch die einsprachige Italienischprüfung ablegen. Auf den Webseiten der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen können Sie überprüfen, welche anderen Sprachzertifikate anerkannt werden.
N.B. Die Wartezeiten für die Zweisprachigkeitsprüfung der Autonomen Provinz Bozen können recht lang sein. Wenn Sie den Zweisprachigkeitsnachweis dringend benötigen, um an einem öffentlichen Wettbewerb teilzunehmen, können Sie eine Vorverlegung des Prüfungstermins beantragen.
Sie können sich eventuell telefonisch an das zuständige Landesamt wenden, ob es noch Last-Minute-Plätze gibt.
Für Informationen über die Anerkennung der an der unibz bestandenen Sprachprüfung zum Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises wenden Sie sich bitte an die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen der Autonomen Provinz Bozen.