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Studienführer

Ausstellung von Bescheinigungen

Ausstellung von Bescheinigungen

Im Zuge des Bürokratieabbaus hat Italien Bescheinigungen - bis auf wenige Ausnahmen - abgeschafft und durch Eigenerklärungen ersetzt (Art. 15 des Gesetzes Nr. 183 vom 12.11.2011).

Öffentliche Einrichtungen dürfen Bescheinigungen nur in Ausnahmefällen ausstellen oder verlangen.
Bürgerinnen und Bürger brauchen öffentlichen Behörden keine Bescheinigungen mehr vorzulegen, sondern können bestimmte Umstände selbst erklären.

Falls Sie eine Bestätigung über einen erfolgten Kursbesuch oder eine erfolgreich absolvierte Sprachprüfung des Sprachenzentrums benötigen, reicht es, die Erklärung zum Ersatz einer Bescheinigung (Selbsterklärung) zu benutzen: einfach ausdrucken, die enthaltenen Daten kontrollieren und unterschreiben.

Achtung: Falscherklärungen haben strafrechtliche Folgen!

Wenn Sie Ihr Studium demnächst abschließen oder nach Juli 2019 abgeschlossen haben, erinnern wir Sie daran, dass die Sprachniveaus, die Sie am Ende Ihres Studiums erreicht haben, im Diploma Supplement bescheinigt werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Studienführer > Studienabschluss > Fakultät > Diplom.
Wenn Sie Ihr Studium vor Juli 2019 abgeschlossen haben, können Sie bei uns eine einfache Kopie des Zertifikats anfordern.

Auch die unibz darf Einschreibebestätigungen, Prüfungsbestätigungen und Abschlussbestätigungen nur in den vorgesehenen Ausnahmefällen ausstellen. 
Das Sprachenzentrum erlässt Bescheinigungen, die in schriftlicher Form und mittels des dafür vorgesehenen Formulars eingehen, ausschließlich für folgende Zwecke:

  • für in Italien ansässige Privatpersonen;
  • zur Vorlage im Ausland (mit Ausnahme von Erasmus-Studierenden, die sich bitte an das Sprachenzentrum wenden können);
  • für die Quästur zum Zweck der Ausstellung/Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung.

Gemäß D.P.R. Nr. 642/1972 in geltender Fassung unterliegen sowohl die Bestätigungen als auch die Anträge zum Erhalt derselben einer Stempelgebühr gemäß aktuellem Wert (16 Euro), die virtuell entrichtet werden muss.

Wenn das Gesetz eine Befreiung von der Stempelgebühr vorsieht, muss die Stempelgebühr weder für die Bestätigung noch für den Antragentrichtet werden. Sie müssen bei der Antragstellung den genauen Zweck anführen, für den Sie die Bestätigung benötigen.

Der Antragsteller ist verpflichtet, im Moment der Antragstellung mitzuteilen, für welchen Zweck die Bescheinigung zur Anwendung kommt.

So beantragen Sie eine Bestätigung

Wenn Sie für einen der oben genannten Zwecke eine Bestätigung benötigen (Kursbesuch und/oder bestandene Sprachprüfung des Sprachenzentrums), gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Füllen Sie das Formular aus. In den Fällen, in denen eine Bestätigung stempelfrei beantragt werden kann, müssen Sie im Formular den Verwendungszweck und die entsprechende gesetzliche Bestimmung ankreuzen.
  2. Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an das Sprachenzentrum.
  3. Bezahlen Sie den PagoPA-Zahlschein, den Sie vom Sprachenzentrum per E-Mail erhalten haben und leiten Sie den Einzahlungsbeleg per E-Mail an das Sprachenzetrum weiter .

Die Bestätigungen werden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zahlungseingang in digitaler Form ausgestellt und per E-Mail übermittelt.