(mit Ausnahme von Bildungswissenschaften für den Primarbereich)
Sie können Ihre Arbeitserfahrung anstelle des vom Studienplan vorgesehenen Praktikums anerkennen lassen.
Eine Grundbedingung für eine Anerkennung ist die inhaltliche Relevanz der Arbeitstätigkeit für den Studiengang. Der Studiengangsrat entscheidet darüber, ob die dokumentierte Arbeitserfahrung anerkannt wird oder nicht.
Grundsätzlich entspricht ein Monat Arbeitserfahrung einem anzuerkennenden Kreditpunkt.
Wenn z.B. für das Praktikum laut Studienplan 6 Kreditpunkte vorgesehen sind, muss die Mindestdauer der Arbeitserfahrung 6 Monate betragen. Dieser Parameter gilt nicht für den Bachelor in Sozialpädagogik, im Rahmen dessen die Dauer der anzuerkennenden Arbeitserfahrung lediglich den vorgesehenen Mindeststunden (200 Stunden) für das Praktikum gleichkommen muss. Zudem kann nur anstelle eines der beiden Pflichtpraktika um Anerkennung der Arbeitserfahrung angesucht werden.
Anerkennung von Arbeitserfahrung anstelle des Orientierungspraktikums im 1. Studienjahr Sozialarbeit:
Siehe online Modalität im folgenden Text. Im Rahmen der Antragstellung (onine) muss ein Bericht eingereicht werden, der spezifischen Kriterien entspricht.
Studierende des Bachelor in Kommunikationswissenschaften und Kultur müssen betreffend Ihr Ansuchen um Anerkennung folgende Detailinformationen berücksichtigen.
N.B. Alle Anträge um Anerkennung sind stempelgebührenpflichtig (16 €), zu entrichten mittels PagoPA.
Studierenden müssen ihren Antrag online einreichen. Besuchen Sie dafür die folgende Informationsseite.
Der online Antrag muss folgende Elemente beinhalten: