Abschlussprüfungen: 12.11.2024, abhängig von der Anzahl der angehenden Absolvent:innen, auch 13. und 14.11.2024
Fristen:
Fristen:
Mindestens eine:r der zwei (Betreuer:in oder Mitbetreuer:in) muss ein:e Professor:in auf Planstelle oder Forscher:in (RTD oder AR) der Fakultät sein.
Die Rolle des/der Betreuer:in kann ausgeübt werden von:
Die Rolle des/der Mitbetreuer:in kann ausgeübt werden von:
Jede*r Betreuer*in steht während der Bearbeitungszeit für 5 Stunden zur Verfügung.
Jede:r Studierende muss ihren:seinen Studienplan überprüfen.
Spätestens 15 Tage vor der Abschlussprüfung müssen alle für den Erwerb des Studienabschlusses erforderliche Kreditpunkte (ECTS) erworben sein.
Um das Abschlussthema einreichen zu können, ist es erforderlich, die verlangten Sprachkenntnisse vorzuweisen und alle 5 vom Studienplan vorgesehenen Werkstattkurse durchgeführt zu haben.
Note:
Die Kommission kann für die Abschlussprüfung maximal 110 Punkte vergeben. Grundlage für die Bewertung sind:
Für eine hervorragende Abschlussarbeit, die die Note 110 erreicht, kann die Note 110 mit „Auszeichnung“ erteilt werden. Dafür ist die Stimmeneinhelligkeit der Kommission erforderlich.
Kontaktperson:
Raffaella.Fusina@unibz.it
+39 0471 015 007
Regelung über die Abschlussprüfungen 2023/24 (PDF)
Leitfaden zur Abschlussarbeit (PDF)
Richtlinien für den Umgang mit den Wänden in den Räumen der Fakultät (PDF)