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Studienführer

Studienbeihilfen

Studienbeihilfen des Landes Südtirol

Das Amt für Hochschulförderung vergibt alljährlich:

Für Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Hochschulförderung.

Im Falle von ordentlichen Studienbeihilfen und Leistungsstipendien ist die Antragstellung ausschließlich über den E-Government-Service (online) möglich.

Die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) ist Ihnen beim Ausfüllen des Antrages gerne behilflich.

Wenn Ihnen eine Studienbeihilfe des Landes zugeteilt wurde, werden Ihnen gleichzeitig die bereits eingezahlten Studiengebühren zurückerstattet.

Nicht-EU-Bürger und -Bürgerinnen können erst nach einem Jahr nachgewiesener Ansässigkeit in Südtirol (Datum der Eintragung im Melderegister) eine Studienbeihilfe beantragen.