Die genaue Zeitspanne jeder einzelnen Prüfungssession ist im Akademischen Kalender festgelegt.
Akademisches Jahr 2022/23 und 2023/24:
17.06.2024 - 13.07.2024 (Anmeldung ab 29.05.2024)
26.08.2024 - 28.09.2024 (Anmeldung ab 07.08.2024)
Es lässt sich nicht vermeiden, dass es zu Überschneidungen der Prüfungstermine von Pflichtmodulen und von Wahlfächern kommt. In diesem Fall müssen sich die Studierenden selbst organisieren, indem sie mit den Professoren eine individuelle Uhrzeit bei einer der Prüfungen vereinbaren bzw. eine der Prüfungen in einer der nächsten Prüfungssessionen nachholen.
Achtung: Bei der Einschreibung zu Prüfungen von Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten der unibz gelten die Fristen der entsprechenden Fakultät.
Um sich online anmelden zu können, muss die entsprechende Lehrveranstaltung in Ihrem persönlichen Studienplan enthalten sein.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt spätestens drei Arbeitstage (auch der Samstag gilt als Arbeitstag) vor dem Prüfungstermin (siehe Art. 6 der Prüfungsordnung).
Sollten Sie eine Prüfung, zu der Sie sich angemeldet haben, nach Verstreichen der Abmeldefrist (drei Arbeitstage vor dem Prüfungstermin - auch der Samstag gilt als Arbeitstag) nicht mehr ablegen wollen, müssen Sie das Fakultätssekretariat und den jeweiligen Dozierenden umgehend darüber informieren. Ihre Mitteilung hilft uns zu vermeiden, dass der Dozierende unnötig anreist, falls sonst keine weiteren Studierenden zur selben Prüfung angemeldet sind.
Sollten Sie aufgrund von höherer Gewalt nicht antreten können, dann ist die Vorgehensweise folgende:
Sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass Sie gemäß Art. 6, Absatz 4, vom System gesperrt werden, müssen Sie sich an das Fakultätssekretariat wenden, um diese Blockade aufheben zu lassen.
Eine eventuelle Blockade kann lediglich dann aufgehoben werden, wenn Sie bereits im Besitz der oben genannten Genehmigung des Dekans sind.
Zusätzliche Arbeiten, die bei mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen beigelegt oder eingereicht werden, müssen eine eidesstattliche Erklärung enthalten.
Unibz stellt keine Bestätigungen über die Teilnahme an Erfolgsprüfungen aus. Sie können dafür folgende Eigenerklärung verwenden:
Die Studierenden, die noch Erfolgsprüfungen für nicht mehr angebotene Lehrveranstaltungen der alten Studienordnung ablegen müssen, müssen das Fakultätssekretariat per E-Mail wenigstens 2 Monate vor jeder Prüfungssession davon in Kenntnis setzen:
Wintersession (29.01.2024 - 24.02.2024) - Fälligkeit: 28.11.2023
Sommersession (17.06.2024 - 13.07.2024) - Fälligkeit: 16.04.2024
Herbstsession (26.08.2024 - 28.09.2024) - Fälligkeit: 25.06.2024
Sollte sich im Laufe der akademischen Jahre der Dozierende der Lehrveranstaltung ändern, muss der Studierende sich frühzeitig beim Dozierenden melden um die Prüfungsmodalitäten zu vereinbaren und wenn nötig, auch den erneuten Besuch der Lehrveranstaltung zu besprechen.
Die Prüfungsanmeldung ist erst möglich, nachdem Sie den Online-Fragebogen zur Bewertung der Lehrveranstaltung (Evaluation) ausgefüllt haben. Diese Bewertung wird vom Ministerium, als Teil des Quality Assurance Process der italienischen Universitäten verlangt. Der Fragebogen bietet Ihnen die Möglichkeit, Meinungen und Anmerkungen zur Lehrveranstaltung und zum Dozierenden zu äußern. Die Fragebögen sind alle anonym.
Die Lehrveranstaltungen mit propädeutischen Charakter finden Sie in den Studiengangsregelungen (STR alter Studienplan, STR neuer Studienplan).
Laut Dringlichkeitsverfügung des Dekans der Fakultät Nr. 4/2019 vom 16.01.2019, ratifiziert durch den Beschluss des Fakultätsrates Nr. 20/2019 vom 22.02.2019.
Studierende, die einen Teil einer modularen Lehrveranstaltung anerkannt bekommen haben, müssen die Bestätigung der Anerkennung zur Modulprüfung mitbringen und den Dozenten vorweisen. Der Studierende muss dann nur den fehlenden Teil ablegen.