Die Wahl wird jedes Jahr im März/April mit Dekret des Rektors einberufen (alle zwei Jahre für den Beirat für Chancengleichheit) und findet im April/Mai statt.
Stimmberechtigt bzw. wählbar sind Studierende der unibz, die im akademischen Jahr, in dem die Wahl stattfindet, regulär eingeschrieben sind:
Nicht stimmberechtigt bzw. nicht wählbar sind Studierende, die in eine Zusatzausbildung, einen Lehrgang oder einen weiterbildenden Master eingeschrieben sind, sowie Studierende, die in Folge eines laufenden Disziplinar- oder Strafverfahrens vom Studium suspendiert sind.
Art und Weise der Hinterlegung der Kandidaturen sind in Art. 4 der Wahlordnung geregelt. Die Studierenden werden am Tag der Veröffentlichung des Dekrets des Rektors per Email informiert.
Die Wahl erfolgt telematisch, die Stimme kann auch im Ausland abgegeben werden. Technische Voraussetzungen:
Für jedes Gremium kann lediglich eine Vorzugsstimme abgegeben werden.
Dozentenkollegium der Doktoratsstudiengänge: 1 Vertreter/in