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Studienführer

Veröffentlichung Ihres Lebenslaufes

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Auf Grund des sogenannten „Biagi Gesetzes“ (LG. 276/2003)“ haben die Universitäten eine wichtige Funktion im Rahmen der Erleichterung des Eintritts in die Arbeitswelt der Absolventinnen bzw. Absolventen erhalten.
Gemäß Art. 6 des Legislativdekretes 276/2003, reformiert durch den Art. 29 des Gesetzes N. 11/2011, ist unibz dazu ermächtigt, Ihren Lebenslauf im Bereich der Arbeitsvermittlung zugänglich zu machen. Dies erfolgt folgendermaßen: 

  • Innerhalb des Career Hub im persönlichen Bereich der Studierenden nach der Registrierung. Die Nutzung der Plattform ist auch nach Studienabschluss gewährleistet (Almalaurea - CV);

  • Über das Cliclavoro-Portal, verbunden mit der nationalen Jobbörse.

Wichtige Information für Studierende und Absolventinnen bzw. Absolventen der unibz

Unibz wird mit der Sammlung und Verbreitung der Curricula fortfahren, ohne gemäß dem hier angeführten Gesetz eine ausdrückliche Zustimmung einholen zu müssen. Sie können jedoch von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Veröffentlichung Ihrer Daten, gemäß Art. 7 des Gesetzesdekrets vom 30. Juni 2003 Nr. 196, zu verweigern. Dafür senden Sie eine formelle schriftlichen Mitteilung an den Praktika- und Jobservice über folgende E-Mail Adresse careerservice@unibz.it.

Im Career Hub können Sie diese Verweigerung zur Veröffentlichung des CVs in der Plattform selbst durchführen.

Diese Bekanntmachung soll angemessene Informationen in den von Art. 13 vorgesehenen Formen liefern DSGVO (REG EU 679/2016).