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Studienführer

Ausstellung von Bestätigungen

Text

Im Zuge des Bürokratieabbaus hat Italien Bescheinigungen - bis auf wenige Ausnahmen - abgeschafft und durch Eigenerklärungen ersetzt (Art. 15 des Gesetzes Nr. 183 vom 12.11.2011).

Öffentliche Einrichtungen dürfen Bescheinigungen nur in Ausnahmefällen ausstellen oder verlangen.
Bürgerinnen und Bürger brauchen öffentlichen Behörden keine Bescheinigungen mehr vorzulegen, sondern können bestimmte Umstände selbst erklären.

An der unibz

Auch die unibz darf Einschreibebestätigungen, Prüfungsbestätigungen und Abschlussbestätigungen nur in den vorgesehenen Ausnahmefällen ausstellen. Die Studierenden können - an Stelle dieser Bestätigungen - bei öffentlichen Behörden in Italien Eigenerklärungen vorlegen. Die Eigenerklärung kann auch zwischen Privatbürgern verwendet werden.

Achtung: Falscherklärungen haben strafrechtliche Folgen!

Benutzen Sie daher die vorgefertigten Eigenerklärungen: es reicht sie auszudrucken, die Daten darauf zu kontrollieren und sie anschließend zu unterschreiben.

Ausnahmen

Bestätigungen können ausschließlich für das Ausland beantragt werden.

Gemäß D.P.R. Nr. 642/1972 in geltender Fassung unterliegen sowohl die Bestätigungen als auch die Anträge zum Erhalt derselben einer Stempelgebühr gemäß aktuellem Wert (16 Euro), die virtuell entrichtet werden muss.

Wenn das Gesetz eine Befreiung von der Stempelgebühr vorsieht, muss die Stempelgebühr weder für die Bestätigung noch für den Antragentrichtet werden. Sie müssen bei der Antragstellung den genauen Zweck anführen, für den Sie die Bestätigung benötigen.

So beantragen Sie eine Bestätigung

Wenn Sie für einen der oben genannten Zwecke eine Bestätigung benötigen (Einschreibebestätigung, Prüfungsbestätigung, Abschlussbestätigung mit oder ohne Angabe der abgelegten Prüfungen), gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Füllen Sie das Antragsformular aus. In den Fällen, in denen eine Bestätigung stempelfrei beantragt werden kann, müssen Sie im Formular den Verwendungszweck und die entsprechende gesetzliche Bestimmung ankreuzen.
  2. Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an das Studentensekretariat.
  3. Bezahlen Sie den PagoPA-Zahlschein, den Sie vom Studentensekretariat per E-Mail erhalten haben.

Die Bestätigungen werden in digitaler Form ausgestellt und per E-Mail übermittelt.