Im Zuge des Bürokratieabbaus hat Italien Bescheinigungen - bis auf wenige Ausnahmen - abgeschafft und durch Eigenerklärungen ersetzt (Art. 15 des Gesetzes Nr. 183 vom 12.11.2011).
Öffentliche Einrichtungen dürfen Bescheinigungen nur in Ausnahmefällen ausstellen oder verlangen.
Bürgerinnen und Bürger brauchen öffentlichen Behörden keine Bescheinigungen mehr vorzulegen, sondern können bestimmte Umstände selbst erklären.
Auch die unibz darf Studienbestätigungen, Prüfungsbestätigungen und Abschlussbestätigungen nur in den vorgesehenen Ausnahmefällen ausstellen.
Es dürfen nur Eigenerklärungen eingereicht werden: Dies gilt sowohl für öffentliche Behörden als auch für private Einrichtungen, die verpflichtet sind, diese zu akzeptieren.
Achtung: Falscherklärungen haben strafrechtliche Folgen!
Benutzen Sie daher die vorgefertigten Eigenerklärungen: es reicht sie auszudrucken, die Daten darauf zu kontrollieren und sie anschließend zu unterschreiben.
Im Ausland dürfen sowohl Eigenerklärungen als auch in Italien ausgestellte Bestätigungen eingereicht werden.
Gemäß D.P.R. Nr. 642/1972 in geltender Fassung unterliegen die Bestätigungen einer Stempelgebühr gemäß aktuellem Wert (16 Euro), die virtuell entrichtet werden muss. Wenn das Gesetz eine Befreiung von der Stempelgebühr vorsieht, muss diese nicht entrichtet werden.
So erhalten Sie eine Studienbestätigung oder eine Prüfungsbestätigung
Die Bestätigungen werden in digitaler Form ausgestellt.
So beantragen Sie eine Abschlussbestätigung (mit oder ohne Angabe der abgelegten Prüfungen)
Beantragen Sie diese per Mail beim Studentensekretariat.