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Studienführer

Design und Künste - Studienzweig Kunst

Lehrangebot

Lehrangebot akademisches Jahr 2025/262025/26

Lehrangebot akademisches Jahr 2025/26

Informationen über das Lehrangebot für Studierende der Kohorten vor 2022: bitte sich an das Fakultätssekretariat wenden.

Studienplan

Um den Studienplan abzuschließen, müssen die Studierenden des Studiengangs 5 Werkstattkurse absolvieren (der “Safety introduction workshop” ist für den Zugang zu den Werkstattkursen obligatorisch):

Kohorten vor 2022 können sich für weitere Informationen bzgl. ihrem Studienplan an das Fakultätssekretariat wenden.

Werkstattskurse

Obligatorische Werkstattseinführungskurse ab der Kohoorte 2025

Ab 2025 müssen alle Studierenden die „Warm-Up”-Werkstattseinführungskurse besuchen. Die Teilnahme an diesen Kursen ist obligatorisch, da sie eine Voraussetzung für den Zugang zu den anschließend angebotenen Spezialisierungskurse sind. Darüber hinaus ist das Bestehen des Sicherheitstrainings (Arbeitssicherheit – Maschinenrisiken – Chemische Risiken) für den Zugang zu den Werkstätten obligatorisch.

Ab dem zweiten Semester müssen die Studierenden mindestens zwei Werkstatsspezialisierungskurse besuchen.

Studierende, die sich vor 2025 eingeschrieben haben, müssen sich an die Regeln und Anforderungen halten, die in ihrem ursprünglichen Studienplan bei der Einschreibung festgelegt wurden.

Kursinhalte und Prüfungsmodalitäten

Die Syllabi für alle angebotenen Kurse sind online verfügbar. Ausführliche Beschreibungen der einzelnen Kurse, einschließlich ihrer Inhalte, Ziele, Prüfungsmodalitäten und Voraussetzungen, finden Sie im entsprechenden Bereich der Website: „Angebotene Lehrveranstaltungen“.

Obligatorische Sprachkompetenzen für die Anmeldung zu den Prüfungen:

Studierende des 1. Studienjahres:

  • können sich für die Prüfung eines theoretischen Kurses (z.B. Geschichte der zeitgenössischen Kunst, Geschichte des Designs) anmelden, müssen aber das B1-Niveau in der Unterrichtssprache des Faches nachweisen;
  • können sich für die Prüfung eines praktischen Kurses (z.B. Zeichnen, Studio, Projekt, Typografie und Grafik...) anmelden, auch ohne B1-Zertifikat in der Unterrichtssprache des Kurses.

Ab dem 2. Jahr müssen die Studierenden das B1-Niveau in der Unterrichtssprache des Kurses nachweisen, um sich für jede Prüfung anzumelden.

OFA

Den immatrikulierten Studierenden, welche Lücken in der Grundausbildung aufweisen, werden zusätzliche Bildungsverpflichtungen (sog. „OFA“) zugewiesen.
Zusätzliche Bildungsverpflichtungen („OFA“) in der dritten Sprache sind von all jenen Studierenden zu erfüllen, welche das Niveau B1 in der dritten Sprache nicht nachgewiesen haben.

Außerdem erhalten Bewerber, die zur Immatrikulation zugelassen sind, jedoch beim Auswahlverfahren eine Punktzahl von unter 48 Punkten erreicht haben, zusätzliche Bildungsverpflichtungen („OFA“).
Die zusätzlichen Bildungsverpflichtungen werden vor Beginn des akademischen Jahres im Studiengangsrat definiert und in den Syllabi der Projekte WUP-Design und WUP-Kunst veröffentlicht.

Für weitere Auskünfte über Studienplan, bitte wenden Sie sich an Bianca Maria Cultraro (Biancamaria.Cultraro@unibz.it) per E-mail, Telefon (0471 015000) oder Teams.