Lehrangebot akademisches Jahr 2025/26
Informationen über das Lehrangebot für Studierende der Kohorten vor 2022: bitte sich an das Fakultätssekretariat wenden.
Um den Studienplan abzuschließen, müssen die Studierenden des Studiengangs 5 Werkstattkurse absolvieren (der “Safety introduction workshop” ist für den Zugang zu den Werkstattkursen obligatorisch):
Kohorten vor 2022 können sich für weitere Informationen bzgl. ihrem Studienplan an das Fakultätssekretariat wenden.
Obligatorische Werkstattseinführungskurse ab der Kohoorte 2025
Ab 2025 müssen alle Studierenden die „Warm-Up”-Werkstattseinführungskurse besuchen. Die Teilnahme an diesen Kursen ist obligatorisch, da sie eine Voraussetzung für den Zugang zu den anschließend angebotenen Spezialisierungskurse sind. Darüber hinaus ist das Bestehen des Sicherheitstrainings (Arbeitssicherheit – Maschinenrisiken – Chemische Risiken) für den Zugang zu den Werkstätten obligatorisch.
Ab dem zweiten Semester müssen die Studierenden mindestens zwei Werkstatsspezialisierungskurse besuchen.
Studierende, die sich vor 2025 eingeschrieben haben, müssen sich an die Regeln und Anforderungen halten, die in ihrem ursprünglichen Studienplan bei der Einschreibung festgelegt wurden.
Die Syllabi für alle angebotenen Kurse sind online verfügbar. Ausführliche Beschreibungen der einzelnen Kurse, einschließlich ihrer Inhalte, Ziele, Prüfungsmodalitäten und Voraussetzungen, finden Sie im entsprechenden Bereich der Website: „Angebotene Lehrveranstaltungen“.
Studierende des 1. Studienjahres:
Ab dem 2. Jahr müssen die Studierenden das B1-Niveau in der Unterrichtssprache des Kurses nachweisen, um sich für jede Prüfung anzumelden.
Den immatrikulierten Studierenden, welche Lücken in der Grundausbildung aufweisen, werden zusätzliche Bildungsverpflichtungen (sog. „OFA“) zugewiesen.
Zusätzliche Bildungsverpflichtungen („OFA“) in der dritten Sprache sind von all jenen Studierenden zu erfüllen, welche das Niveau B1 in der dritten Sprache nicht nachgewiesen haben.
Außerdem erhalten Bewerber, die zur Immatrikulation zugelassen sind, jedoch beim Auswahlverfahren eine Punktzahl von unter 48 Punkten erreicht haben, zusätzliche Bildungsverpflichtungen („OFA“).
Die zusätzlichen Bildungsverpflichtungen werden vor Beginn des akademischen Jahres im Studiengangsrat definiert und in den Syllabi der Projekte WUP-Design und WUP-Kunst veröffentlicht.
Für weitere Auskünfte über Studienplan, bitte wenden Sie sich an Bianca Maria Cultraro (Biancamaria.Cultraro@unibz.it) per E-mail, Telefon (0471 015000) oder Teams.