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Studienführer

Praktika für Absolventinnen und Absolventen

unibz fördert Praktika für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, um die Berufswahl durch die direkte Kenntnis der Arbeitswelt zu erleichtern und Einstiegsmöglichkeiten in die Berufswelt zu schaffen. Diese Praktika können für Absolventinnen und Absolventen innerhalb 12 Monate nach Studienabschluss aktiviert werden.

Sie stellen kein Arbeitsverhältnis dar, beinhalten keine Probezeit und haben eine Höchstdauer von sechs Monaten (einschließlich einer eventuellen Verlängerung). Alle Praktikantinnen und Praktikanten müssen eine Mindestvergütung von der aufnehmenden Einrichtung erhalten, dessen Betrag von der Region/Provinz, in der das Praktikum stattfindet, festgelegt wird.

Die Regelungskompetenz für Absolventenpraktika liegt nämlich bei den einzelnen Regionen; so müssen die in der Region geltenden Bestimmungen befolgt werden, um das Praktikum zu aktivieren. Aufgrund der besonderen Anforderungen sollten sich Studierende/Absolventinnen und Absolventen, die nach ihrem Abschluss ein Praktikum beginnen möchten, frühzeitig mit dem Career Service in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob die unibz das Praktikum in der gewünschten Region aktivieren kann und um rechtzeitig den Beginn des Aktivierungsverfahrens zu erwirken. 

Absolventenpraktika erfordern ebenfalls eine Vereinbarung zwischen dem aufnehmenden Unternehmen und unibz sowie ein Praktikumsprojekt, welches vom akademischen Tutor genehmigt werden muss. Der akademische Tutor prüft, ob die Praktikumsinhalte mit dem Lehrplan des Studiengangs übereinstimmen und garantiert den fachspezifischen Wert des Praktikums. Bei Absolventenpraktika muss der akademische Tutor mit dem Studiengangsleiter oder einem vom Studiengangsleiter bestimmten/delegierten Professor/Vertragsdozenten/Forscher/Forschungsstipendiaten übereinstimmen.

Der Unternehmenstutor hingegen wird von der Kontaktperson des aufnehmenden Unternehmens ernannt und ist für die Betreuung der Praktikanten während der gesamten Dauer des Praktikums verantwortlich. Der Unternehmenstutor übt vorzugsweise Arbeitstätigkeiten aus, die denen des Praktikanten/der Praktikantin entsprechen.

Bei Auslandspraktika können Studierende, die sich dem Ende ihres Studiums nähern, ein Erasmus+-Stipendium für Praktika beantragen. Die Bewerbung und die Auswahl müssen vor dem Studienabschluss erfolgen.

Über den Career Hub können Absolventinnen und Absolventen Praktikumsangebote von unibz-Partnerunternehmen und -einrichtungen einsehen und sich direkt bewerben.