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Studienführer

Prüfungsanerkennung

Wenn Sie Prüfungen einer vorhergehenden Studienlaufbahn oder von Austauschsemestern anerkennen möchten, stellen Sie den Antrag in mySNS.

  1. Während des Online-Verfahrens, tragen Sie die abgelegten Prüfungen ein, laden Sie die dazugehörigen Prüfungszeugnisse oder Selbsterklärungen hoch und bezahlen Sie die virtuelle Stempelmarke (Hinweis: Die Zahlung ist nur für Verfahren im Zusammenhang mit vorherigen Studien erforderlich)
  2. Das zuständige Gremium prüft den Antrag und entscheidet - im Falle einer vorhergehenden Studienlaufbahn - in welches Studienjahr Sie sich einschreiben können.
  3. Sie werden per E-Mail über das Ergebnis Ihres Antrags informiert.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Fakultätssekretariat, ob es ein Maximum an Kreditpunkten gibt, die anerkannt werden können.

online Prüfungsanerkennung (mysns)

Prüfungsanerkennung nach der Immatrikulation

Wenn Sie nach der Immatrikulation an der Freien Universität Bozen Ihr Studium verkürzen möchten, müssen Sie Ihren Online-Antrag für die Anerkennung von Prüfungen (von einer anderen Universität oder aus einem anderen UniBZ‑Studiengang) bis spätestens 23. Oktober 2026 einreichen.

Das Ansuchen wird vom Studiengangsrat bis spätestens den 11. Dezember 2026 behandelt.