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Studienführer

Anerkennung Arbeitserfahrung

Fakultät für Bildungswissenschaften – Anerkennung von Arbeitserfahrung

(mit Ausnahme von Bildungswissenschaften für den Primarbereich)

Allgemeine Informationen

Die vergangene Arbeitserfahrung kann an Stelle des vom Studienplan vorgesehenen Praktikums anerkannt werden. Eine Grundbedingung für eine Anerkennung ist die inhaltliche Relevanz der Arbeitstätigkeit für den Studiengang. Diese Relevanz wird vom Studiengangsrat geprüft. Arbeitserfahrungen innerhalb des elterlichen Betriebes, bzw. innerhalb eines von Familienangehörigen geführten Betriebes, können in den meisten Fällen nicht anerkannt werden. Eine Klärung mit dem/der jeweiligen Studiengangsverantwortlichen vor der Antragsstellung ist für die Studierenden sämtlicher Studiengänge empfehlenswert.

Grundvoraussetzung für die Anerkennung: 1 Monat Arbeitserfahrung = 1 anzuerkennender KP. Wenn. für das Praktikum laut Studienplan z. B. 6 Kreditpunkte vorgesehen sind, muss die Mindestdauer der Arbeitserfahrung 6 Monate betragen. Dieser Parameter gilt nicht für den Bachelor in Sozialpädagogik, im Rahmen dessen die Dauer der anzuerkennenden Arbeitserfahrung lediglich den vorgesehenen Mindeststunden für das Praktikum gleichkommen muss. Zudem kann nur anstelle eines der beiden Pflichtpraktika um Anerkennung der Arbeitserfahrung angesucht werden.

Anerkennung von Arbeitserfahrung anstelle des Orientierungspraktikums im 1. Studienjahr Sozialarbeit:

  • Siehe online Modalität im folgenden Text. Im Rahmen der  Antragstellung muss ein Bericht eingereicht werden, der spezifischen Kriterien entspricht.

Anerkennung von Berufserfahrung anstelle eines der beiden Berufspraktika in Sozialpädagogik:

  • Siehe online Modalität im folgenden Text. Im Rahmen der  Antragstellung muss ein Bericht eingereicht werden, der spezifischen Kriterien entspricht.

Studierende des Bachelor in Kommunikationswissenschaften und Kultur müssen betreffend Ihr Ansuchen um Anerkennung folgende Detailinformationen berücksichtigen.

Zur eigentlichen Anerkennung

Die Anträge erfolgen für alle Studierende online.
Alle Anträge um Anerkennung sind stempelgebührenpflichtig (16 €), zu entrichten mittels PagoPAN.B. Die Zahlung der Stempelsteuer über das System PagoPA ist erst möglich, sobald der Antrag online eingebracht wurde.

Der online Antrag muss folgende Elemente beinhalten:
(upload als PDF in „Syllabus“ der Antragsmaske):

  • Kurze Beschreibung der Arbeitserfahrung und des Arbeitsumfeldes;
  • Allgemeine Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten und Zuständigkeiten;
  • Erlangte Fähigkeiten/Kenntnisse. Reflexion über die erlangten Fähigkeiten in Bezug auf die Studieninhalte;
  • Angabe, ob das Unternehmen direkt oder indirekt von einem Familienangehörigen oder von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller geführt wird;

(Als upload in „Certificate“ der Antragsmaske)

  • Eine Bestätigung über den Zeitraum und die Dauer der Arbeitserfahrung in Monaten: vom Betrieb ausgestellt, im Fall von privaten Arbeitgebern;
    als Eigenerklärung, im Fall von Arbeitsgebern im öffentlichen Bereich. 

Innerhalb der Antragsmaske ist im Feld „Code“ der spezifische Praktikumscode jenes Praktikums anzugeben, das Sie mittels Anerkennung ersetzen wollen. Siehe:

Innerhalb der Antragsmaske sind im Feld „Mark“ die für dieses Praktikum vorgesehenen KP und im Feld „Hours“ die vorgesehenen Praktikumsstunden einzutragen.