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Studienführer

Arbeitssicherheit

Schulungen im Bereich der Arbeitssicherheit (gesetzlich verpflichtend)

Gemäß Art. 2, Art. 4 und Art. 37 des G.v.D. Nr. 81/2008 sind alle Studierenden vor Betreten von didaktischen Laboratorien, Werkstätten oder Computerlaboratorien bzw. vor Absolvierung eines Praktikums verpflichtet, einen Sicherheitskurs zu besuchen.

Hierfür steht die E-Learning-Plattform OLE der Freien Universität Bozen zur Verfügung, die Sie jederzeit selbstständig verwenden können und auf der Sie nach erfolgreichem Bestehen des Tests die entsprechende Teilnahmebestätigung herunterladen können. Der jeweilige Kurs gilt als beendet sobald das Zertifikat runtergeladen wurde.

Die komplette Schulung (8 Std.) beinhaltet folgende Kurse:

  • Generelle Ausbildung (4 Std.)
  • Spezifische Ausbildung Bildschirmarbeit (4 Std.)
  • Zusätzliche spezifische Ausbildung für didaktische Laboratorien und Werkstätten (4 Std.):
    Vor Betreten von didaktischen Laboratorien oder Werkstätten erhalten Sie von Ihrer Fakultät die Einladung zur verpflichtenden Teilnahme an einem 3. Sicherheitskurs. Die Inhalte sind entsprechend dem Risikobereich zugeschnitten.

NUR für Studierende des Masterstudienganges in Bildungswissenschaften für den Primarbereich gilt dieser Link.

Anerkennung einer früheren Ausbildung

Es ist möglich, die Anerkennung und Befreiung NUR vom Besuch der generellen Ausbildung zu beantragen, wenn Sie im Besitz sind von:

  • einer Teilnahmebestätigung, welche an der unibz ausgestellt wurde oder
  • einer anderen italienischen Einrichtung durch Eigenerklärung - ausländische Zertifikate sind nicht gültig.

Für die an der unibz erhaltene Teilnahmebestätigung: Teilen Sie dem Antragsteller per E-Mail mit, dass Sie bereits im Besitz der erforderlichen Teilnahmebestätigung sind.
Für die Teilnahmebestätigung, welche von einer anderen italienischen Einrichtung ausgestellt wurde: Die vollständig, in allen Feldern ausgefüllte und handschriftlich unterzeichnete Eigenerklärung mit einer Kopie des Ausweises muss an workingsafetyinfo@unibz.it gesendet werden.

Bitte nur ein einziges PDF-File mit allen Seiten und inklusiv Personalausweis senden!
Die Universität erkennt keine Bescheinigungen über spezifische Sicherheitsschulungen an, die extern von anderen Einrichtungen und Organisationen durchgeführt wurden.*

*Nur die generelle Ausbildung kann eigenerklärt werden, andere Kurserklärungen werden keine angenommen.

How to enroll

Wie kann ich an E-Learning-Arbeitssicherheitskursen teilnehmen?

Generelle Ausbildung in OLE (E-Learning)

Spezifische Ausbildung Bildschirmarbeit in OLE (E-Learning)

Laden Sie pro Kurs nach Bestehen des Tests Ihr Zertifikat herunter und speichern es in Ihren Unterlagen ab. Bewahren Sie das Dokument gut auf; die spezifische Ausbildung hat (laut derzeitigen Bestimmungen) eine Gültigkeit von 5 Jahren und wird von Arbeitgebern verlangt. Die generelle Ausbildung hat kein Verfallsdatum.

Die generelle und die spezifische Ausbildung bilden die Basis für eventuelle weitere Aufbaukurse je nach Berufsprofil. Nach 5 Jahren erfolgt eine Aktualisierungsschulung im Ausmaß von 6 Stunden. 

Die oben genannten Kurse auf OLE werden über E-Learning besucht; sie können in mehreren Sitzungen autonom und ohne vorgegebenen Zeitplan absolviert werden; nur der Endtest muss in einer einzigen Sitzung erfolgen. Die im Programm angegebene Mindestlernzeit muss eingehalten werden, da ansonsten der Zugriff zum nächsten Kapitel blockiert bleibt.

Studierenden, keine Teilnahmebestätigung über die oben genannten Schulungen besitzen, kann aus Sicherheitsgründen kein Zutritt zu den didaktischen Laboratorien, Werkstätten und Computerlaboratorien der unibz gewährt werden bzw. dürfen kein Praktikum absolvieren.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Dienststelle für Arbeitsschutz per Mail workingsafetyinfo@unibz.it oder per Telefon +39 0471 011718.