Skip to content

Studienführer

Abbruch bzw. Exmatrikulation

Text

Unter Exmatrikulation versteht man - anders als in Deutschland - den vorzeitigen Abbruch des Studiums auf Anfrage eines/r Studierenden.

Sie haben die Möglichkeit, auf die Fortsetzung Ihres Studiums zu verzichten, indem Sie dieses Formular im Studierendensekretariat einreichen.

Die Exmatrikulation ist unwiderruflich und bringt den Verlust sämtlicher bis zu diesem Zeitpunkt abgelegter Prüfungen mit sich.

Haben Sie sich einmal exmatrikuliert, haben Sie kein Anrecht auf Rückerstattung bereits eingezahlter Beträge. Etwaige ausstehende Beträge müssen nicht nachgezahlt werden.

Nach der Exmatrikulation können Sie sich erneut für denselben oder einen anderen Studiengang bewerben und um Anerkennung der bereits abgelegten Prüfungen ansuchen.

- - -

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Studium oder sind Sie an einem Studiengangswechsel interessiert?

Nehmen Sie gerne unser umfangreiches Beratungsangebot in Anspruch.