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Studienführer

Leitfaden zu den Sprachlernwegen - Bachelor

Introduction

Das didaktische Angebot wird durch ein modulares System strukturiert, das für die drei Hauptunterrichtssprachen unterschiedliche Lernwege je nach Ausgangsniveau der Studierenden vorsieht.

Mehr Infos zum Sprachmodell hier. 

Mit diesem Leitfaden möchten wir Sie über das unibz-Sprachmodell informieren und Sie durch die nächsten Schritte führen, damit Sie sich im Laufe Ihres Studiums schrittweise die erforderlichen Sprachkenntnisse aneignen und auf ein dreisprachiges Studium vorbereitet werden.

Wie Sie wissen, ist das wesentliche Merkmal der Freien Universität Bozen die Dreisprachigkeit in Lehre und Forschung. Vorlesungen und Lehrveranstaltungen werden auf Englisch, Deutsch und Italienisch abgehalten und auch der gesamte universitäre Alltag läuft dreisprachig ab.

Mit zwei Sprachen auf einem guten Niveau haben Sie die sprachlichen Voraussetzungen für den Einstieg ins Bachelorstudium erfüllt, d.h. Sie haben nachgewiesen, dass Sie mindestens zwei der drei offiziellen Studiensprachen auf B2-Niveau beherrschen*.

Obwohl für die Zulassung nicht erforderlich, ist die dritte Sprache für den Studienverlauf ebenso wichtig.

Der Studiengang, in dem Sie eingeschrieben sind, erfordert, dass Sie das B1-Niveau in Ihrer dritten Sprache nachweisen, um curriculare Prüfungen in Ihrem Studienfach in dieser Sprache ablegen zu können.
Um das Studium abzuschließen, müssen Sie zwei Sprachen auf C1-Niveau* und die dritte Sprache auf B2-Niveau nachweisen. 

Um Ihnen zu helfen, diese Sprachziele zu erreichen, haben wir 4 Sprachlernwege entwickelt, die eine abwechselnde Abfolge von Intensivkursen (während der vorlesungsfreien Zeit) und Extensivkursen während der Semester vorsehen und einem modularen System folgen. Der Besuch der Sprachkurse ist völlig kostenlos.

Die Teilnahme an den Sprachkursen des Sprachenzentrums wird wärmstens empfohlen. Erfahrungsgemäß ist es sehr schwierig, die erforderlichen Sprachniveaus ohne entsprechende Kursbesuche zu erreichen. Unterschätzen Sie das bitte nicht!

Eine Kursanmeldung bringt die Verpflichtung mit sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und sich aktiv daran zu beteiligen. Nur wenn Sie 75% Anwesenheit erreichen, können Sie den Kursabschlusstest ablegen, welcher Ihnen den Zugang zu einem Kurs des nächsthöheren Niveaus ermöglicht.

Denken Sie daran:

Sprachenlernen benötigt Zeit und Ausdauer und ist ein kontinuierlicher und komplexer Lernprozess.

Sprachkurse sind für die Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse unerlässlich.

Es ist jedoch wichtig, dass Sie alle Möglichkeiten des Sprachkontakts und des Austauschs außerhalb der Kurse nutzen, um Ihr Sprachniveau zu verbessern. Versuchen Sie, die Sprache, die Sie lernen wollen, zu einem Teil Ihres täglichen Lebens zu machen und "handeln" Sie so oft wie möglich in dieser Sprache!

Abhängig von Ihrem Ausgangsniveau in der dritten Sprache, geben wir im Folgenden den Lernweg an, den Sie einschlagen sollten, um die erforderlichen Sprachkompetenzen in möglichst kurzer Zeit zu erreichen.

Zunächst einmal sollte Ihr Weg mit dem Lernen der dritten Sprache beginnen, wenn diese unter dem B2-Niveau liegt. Sobald Sie ein B2-Niveau in Ihrer dritten Sprache erreicht haben, können Sie sich auf Ihre zweite Sprache konzentrieren, um sie auf ein C1-Niveau zu bringen, falls Sie dieses Niveau noch nicht nachgewiesen haben.

Wählen Sie also Ihr Einstiegsniveau in der dritten Sprache und gehen Sie zu den Informationen über Ihren Sprachlernweg.

Wenn Sie diesen Empfehlungen folgen, sind Sie auf dem besten Weg zu einem erfolgreichen Studium an der unibz.

*Ausnahme: Der Bachelor in Gastronomie und Önologie in Bergregionen und der Bachelor in Elektrotechnik und cyberphysischen Systemen erfordern ein B1-Niveau in der zweiten Sprache für die Zulassung und ein B2-Niveau, um das Studium abzuschließen.

Wenn Sie in Ihrer zweiten Sprache über ein B1-Niveau verfügen, müssen Sie einen Sprachlernweg einschlagen, um bis zum Studienende das B2-Niveau zu erreichen. Dies gilt auch für Ihre Drittsprache. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich für eine individuelle Beratung an das Sprachenzentrum zu wenden.

Da Ihr Ziel darin besteht, das B1-Niveau baldmöglichst zu erreichen, müssen Sie den folgenden Sprachlernweg einschlagen:

1. Studienjahr (dritte Sprache)

  • Intensivkurs A1.1-A1.2 im September ("Vorsemester") = 90 Stunden (6 Stunden pro Tag, Montag bis Freitag für drei Wochen)
  • Extensivkurs A2.1 im 1. Semester = 40 Std. (in den nicht durch Fakultätskurse belegten Zeitfenstern)
  • Intensivkurs A2.2-B1.1a im Februar = 60 Std. (6 Std. pro Tag, Montag bis Freitag für zwei Wochen, während der vorlesungsfreien Zeit)
  • Extensivkurs B1.1b im 2. Semester = 40 Std. (in den nicht durch Fakultätskurse belegten Zeitfenstern)
  • Intensivkurs B1.2a-B1.2b im Juli = 60 Stunden (6 Stunden pro Tag, Montag bis Freitag für zwei Wochen, während der vorlesungsfreien Zeit)

Die Kurse sollten der Reihe nach belegt werden (Sie können z.B. Module A2.2-B1.1a nicht belegen, wenn Sie nicht zuerst Modul A2.1 erfolgreich abgeschlossen haben), wobei zu beachten ist, dass einzelne Module nur in den oben angegebenen Zeiträumen angeboten werden (Modul A2.1 wird z.B. NUR im ersten Semester als Extensivkurs angeboten).

Modul B1.2b schließt den Lernweg zu B1 ab. In diesem letzten Modul ist ein Teil der Unterrichtsstunden auch der Vorbereitung auf die interne Sprachprüfung gewidmet, mit der Sie das B1-Niveau zertifizieren können.

Sie können die B1-Prüfung Ende Juli/Anfang August ablegen (im Anschluss an die Intensivsprachkurse im Juli).

Wenn Sie die B1-Prüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit, im September den Intensivkurs "B1 round up" zu besuchen, in dem Sie die Themen sowie die sprachlichen und kommunikativen Strukturen des B1-Niveaus wiederholen und vertiefen können. Ende September/Anfang Oktober können Sie die B1-Prüfung erneut ablegen.

N.B. Die zu erreichenden Sprachniveaus werden nicht durch den Besuch eines Sprachkurses bzw. das Bestehen eines Kursabschlusstests nachgewiesen. Dafür muss eine Sprachprüfung am Sprachenzentrum abgelegt oder ein internationales von unibz anerkanntes Sprachzertifikat erlangt werden.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie absoluter Anfänger in der dritten Sprache sind, müssen Sie Ihren Sprachlernweg mit den September-Intensivkursen beginnen!

2. Studienjahr (dritte Sprache)

Ihr Ziel ist es nun, das Lernen der dritten Sprache fortzusetzen, um sie auf ein B2-Niveau zu bringen (Abgangsniveau), so dass Ihr Sprachlernweg wie folgt weitergeht:

  • Extensivkurs B2.1a im 1. Semester = 40 Std. (in den nicht durch Fakultätskurse belegten Zeitfenstern)
  • Intensivkurs B2.1b-B2.2a im Februar = 60 Std. (6 Std. pro Tag, Montag bis Freitag für zwei Wochen, während der vorlesungsfreien Zeit)
  • Extensivkurs B2.2b im 2. Semester = 40 Std. (in den nicht durch Fakultätskurse belegten Zeitfenstern)

Das Modul B2.2b schließt den Lernweg zum B2-Niveau ab. In diesem letzten Modul ist ein Teil der Stunden auch der Vorbereitung auf die interne Sprachprüfung gewidmet, mit der Sie Ihr Niveau B2 zertifizieren können.

Sie können die B2-Prüfung Anfang Juni ablegen (im Anschluss an die Extensivkurse des 2. Semesters).

Wenn Sie die Sprachprüfung nicht bestehen, können Sie sie in der Prüfungssession Ende Juli wiederholen.

Wenn Sie den Lernweg in der dritten Sprache abgeschlossen und das erforderliche B2-Niveau erreicht haben, können Sie, wenn Sie es wünschen, die dritte Sprache vertiefen und Ihre Sprachkenntnisse auf ein höheres Niveau anheben (was jedoch für Ihr Studium nicht erforderlich ist), indem Sie mit den Kursen auf C1-Niveau fortfahren.

2./3. Jahr (zweite Sprache)

Wenn Sie noch kein C1-Niveau in Ihrer zweiten Sprache haben (Abgangsniveau), können Sie im September den Intensivkurs C1.1-C1.2 besuchen im ersten Semester (Extensivkurs) mit Modul C1.3 (letztes C1-Vorbereitungsmodul mit Schwerpunkt auf die produktiven Fertigkeiten - schriftliche und mündliche Produktion) fortfahren. Am Ende des Moduls C1.3 sollten Sie in der Lage sein, die interne C1-Prüfung in den vorgesehenen Prüfungssessionen abzulegen.

Wenn Sie nicht über ein C1-Niveau, sondern über ein B2-Niveau in Ihrer Erstsprache verfügen, empfehlen wir Ihnen, sich für eine individuelle Beratung an das Sprachenzentrum zu wenden, damit ein personalisierter Lernplan erstellt wird.

Sprachprüfungen und Sprachzertifikate

Sie können Ihre Sprachkenntnisse entweder durch ein von unibz anerkanntes internationales Sprachzertifikat oder durch die interne Sprachprüfung des Sprachenzentrums nachweisen.

Wenn Sie ein internationales Sprachzertifikat erwerben, können Sie dieses im mySNS hochladen, zu dem Sie nach der Immatrikulation Zugang haben.

Wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse (Niveau B1, B2 oder C1) durch eine Prüfung des Sprachenzentrums nachweisen möchten, müssen Sie sich über mySNS zu den im Studienführer angegebenen Zeiten für die Prüfung anmelden (Studienführer > Sprachen > Sprachprüfungen). Sie werden immer wieder an die Öffnung der Anmeldung erinnert, damit Sie diese wichtigen Informationen nicht verpassen.

Die Prüfungen des Sprachenzentrums werden 5 Mal im Jahr angeboten, immer im Anschluss an die Sprachkurse:

  • Ende September/Anfang Oktober
  • Anfang/Mitte Januar
  • Ende Februar
  • Anfang Juni
  • Ende Juli/Anfang August

Die Sprachprüfungen des Sprachenzentrums erfüllen die Standard-Kriterien gemäß Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) in den 4 Kompetenzbereichen:

  • Leseverstehen,
  • Hörverstehen,
  • schriftliche Produktion und
  • mündliche Produktion.

Die Sprachprüfungen des Sprachenzentrums erfüllen die Standard-Kriterien gemäß Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) in den 4 Kompetenzbereichen: Leseverstehen, Hörverstehen, schriftliche Produktion und mündliche Produktion.

Die Sprachprüfung besteht aus drei Modulen:

  • Modul I = Hörverstehen, Leseverstehen, Sprache im Kontext
  • Modul II = schriftliche Produktion
  • Modul III = mündliche Produktion

Die Sprachprüfung gilt als bestanden, wenn alle 3 Module positiv bewertet wurden.

Im Falle des Nichtbestehens von Modul I, ist der Kandidat nicht berechtigt das Modul II und III der Sprachprüfung abzulegen und muss die Sprachprüfung erneut ablegen.

Das Bestehen des Moduls I berechtigt den Kandidaten zur Ablegung der Module II und III der Sprachprüfung.

Wenn Modul I bestanden wurde, müssen die fehlenden Module II und/oder III vom Kandidaten innerhalb von achtzehn Monaten ab dem Datum der Ablegung des Moduls I bestanden werden, andernfalls verlieren bereits bestandene Module ihre Gültigkeit. In diesem Fall muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Es werden fünf Prüfungssessionen angeboten, jedoch können die Prüfungsteilnehmer in einem akademischen Jahr pro Sprache und Niveau maximal an drei Prüfungssessionen ein- und desselben Moduls teilnehmen (gilt für ab dem a. J. 2021/22 immatrikulierte Studierende).

Weitere Informationen zu Sprachprüfungen und zum Prüfungsaufbau finden Sie im Studienführer.

Am Ende Ihres Sprachlernweges, der zu den Niveaus B1, B2, C1 führt (d.h. am Ende der Module B1.2b, B2.2b und C1.3), sollten Sie die nötigen Sprachkenntnisse erworben haben, um die entsprechende Sprachprüfung zur Zertifizierung dieser Niveaus abzulegen. Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Sprachprüfung erst abzulegen, wenn Sie den Sprachlernweg für ein bestimmtes Niveau absolviert haben.