Die vergangene Arbeitserfahrung kann an Stelle des vom Studienplan vorgesehenen Praktikums anerkannt werden. Eine Grundbedingung für eine Anerkennung ist die inhaltliche Relevanz der Arbeitstätigkeit für den Studiengang. Diese Relevanz wird vom Studiengangsrat geprüft. Arbeitserfahrungen innerhalb des elterlichen Betriebes, bzw. innerhalb eines von Familienangehörigen geführten Betriebes, können in den meisten Fällen nicht anerkannt werden, so zum Beispiel für alle Studierenden der Bachelorstudiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Den Studierenden wird dringend empfohlen, sich vor der Bewerbung mit dem Studiengangsleiter in Verbindung zu setzen.
Grundvoraussetzung für die Anerkennung: 1 Monat Arbeitserfahrung = 1 anzuerkennender KP. Wenn. für das Praktikum laut Studienplan z. B. 6 Kreditpunkte vorgesehen sind, muss die Mindestdauer der Arbeitserfahrung 6 Monate betragen.
Die Anträge erfolgen für alle Studierende online (mit Ausnahme der Studierenden der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften, die Ihren Antrag direkt im Praktika und Jobservice hinterlegen müssen).
Alle Anträge um Anerkennung sind stempelgebührenpflichtig (16 €), zu entrichten mittels PagoPA (mit Ausnahme der Anträge Studierender der Fakultät für Agrar-, Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften, die eine entsprechende Stempelmarke direkt auf obengenanntem Formular anbringen müssen). N.B. Die Zahlung der Stempelsteuer über das System PagoPA ist erst möglich, sobald der Antrag online eingebracht wurde.
Der Antrag muss folgende Elemente beinhalten
(upload als PDF in „Syllabus“ der Antragsmaske):
Als upload in „Certificate“ der Antragsmaske)
Innerhalb der Antragsmaske sind im Feld „Mark“ die für dieses Praktikum vorgesehenen KP und im Feld „Hours“ die vorgesehenen Praktikumsstunden einzutragen.