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Studienführer

Wahlen Studierendenvertreter

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Die Wahl wird jedes Jahr im März mit Dekret des Rektors einberufen (alle zwei Jahre für den Beirat für Chancengleichheit) und findet im Mai statt.

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Wer darf wählen, wer kann gewählt werden (aktives und passives Wahlrecht)

Stimmberechtigt bzw. wählbar sind Studierende der unibz, die im akademischen Jahr, in dem die Wahl stattfindet, regulär eingeschrieben sind:

  • Für den Universitätsrat, den Senat und den Beirat für Chancengleichheit: die Personen, die in einem Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudium eingeschrieben sind.
  • Für die Fakultätsräte: die Personen, die in einem Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudium der jeweiligen Fakultät eingeschrieben sind.
  • Für die Studiengangsräte: die Personen, die im jeweiligen Studiengang eingeschrieben sind.
  • Für die Dozentenkollegien der Doktoratsstudien: die Personen, die im jeweiligen Doktoratstudium eingeschrieben sind.

Nicht stimmberechtigt bzw. nicht wählbar sind Personen, die in eine Zusatzausbildung, einen Lehrgang, einen weiterbildenden Master oder einzelne Lehrveranstaltungen eingeschrieben sind, sowie Personen, die in Folge eines laufenden Disziplinar- oder Strafverfahrens vom Studium suspendiert sind und Personen, die unter Vorbehalt eingeschrieben sind.

So wird man Kandidat/in

Kontaktieren Sie andere Studierende, die kandidieren möchten, und schließen Sie sich zu einer Liste zusammen (empfohlen). Sollte dies nicht gelingen, können Sie auch eine Einzelkandidatur einreichen.

Die Art und Weise der Hinterlegung der Kandidaturen sind in Art. 4 der Wahlordnung geregelt. Die Studierenden werden am Tag der Veröffentlichung des Dekrets des Rektors per Email informiert.

So wird gewählt

Die Wahlen werden online durchgeführt, die Stimme kann auch im Ausland abgegeben werden. Technische Voraussetzungen:

  • Computer mit Internetzugang (unterstützte Browserversionen: Internet Explorer ab Version 8, Chrome ab Version 30, Firefox ab Version 24, Safari ab Version 5)
  • Authentifizierung über Benutzername / Passwort
  • Halten Sie Ihre Student Card bereit (Matrikelnummer)

Für jedes Gremium kann lediglich eine Vorzugsstimme abgegeben werden.

E-VOTE Leitfaden

Zum E-VOTE

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Anzahl der Studierendenvertreter/innen pro Gremium

  • Universitätsrat: 1 Vertreter/in
  • Senat: 2 Vertreter/innen
  • Fakultätsrat: 2 Vertreter/innen
  • Studiengangsrat: 1 Vertreter/in
  • Beirat für Chancengleichheit: 1 Vertreter/in
  • Dozentenkollegium der Doktoratsstudien: 1 Vertreter/in