Die Wahl wird jedes Jahr im Februar mit Dekret des Rektors einberufen (alle zwei Jahre für den Beirat für Chancengleichheit) und findet im April statt.
Stimmberechtigt bzw. wählbar sind Studierende der unibz, die im akademischen Jahr, in dem die Wahl stattfindet, regulär eingeschrieben sind:
Nicht stimmberechtigt bzw. nicht wählbar sind Personen, die in eine Zusatzausbildung, einen Lehrgang, einen weiterbildenden Master oder einzelne Lehrveranstaltungen eingeschrieben sind, sowie Personen, die in Folge eines laufenden Disziplinar- oder Strafverfahrens vom Studium suspendiert sind und Personen, die unter Vorbehalt eingeschrieben sind.
Kontaktieren Sie andere Studierende, die kandidieren möchten, und schließen Sie sich zu einer Liste zusammen (empfohlen). Sollte dies nicht gelingen, können Sie auch eine Einzelkandidatur einreichen.
Die Art und Weise der Hinterlegung der Kandidaturen sind in Art. 4 der Wahlordnung geregelt. Die Studierenden werden nach Veröffentlichung des Dekrets des Rektors per E-Mail informiert.
Die Wahlen werden online durchgeführt, die Stimme kann auch im Ausland abgegeben werden. Technische Voraussetzungen:
Für jedes Gremium kann lediglich eine Vorzugsstimme abgegeben werden.
Dozentenkollegium der Doktoratsstudien: 1 Vertreter/in