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Studienführer

Eigenerklärungen und Bestätigungen

Text

Im Zuge des Bürokratieabbaus hat Italien Bescheinigungen - bis auf wenige Ausnahmen - abgeschafft und durch Eigenerklärungen ersetzt (Art. 15 des Gesetzes Nr. 183 vom 12.11.2011).

Öffentliche Einrichtungen dürfen Bescheinigungen nur in Ausnahmefällen ausstellen oder verlangen.
Bürgerinnen und Bürger brauchen öffentlichen Behörden keine Bescheinigungen mehr vorzulegen, sondern können bestimmte Umstände selbst erklären.

In Italien

Es dürfen nur Eigenerklärungen eingereicht werden: Dies gilt sowohl für öffentliche Behörden als auch für private Einrichtungen, die verpflichtet sind, diese zu akzeptieren.

Achtung: Falscherklärungen haben strafrechtliche Folgen!

Für vorgefertigte Eigenerklärungen zu Studium oder Prüfungen: Wählen Sie auf der Seite „Eigenerklärungen und Bestätigungen“ im mySNS das passende Dokument aus, und folgen der Anleitung. Die Eigenerklärungen werden in digitaler Form erstellt.

Für vorgefertigte Eigenerklärungen zum Studienabschluss kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat per Mail.

Im Ausland

Im Ausland dürfen sowohl Eigenerklärungen als auch in Italien ausgestellte Bestätigungen eingereicht werden.

Gemäß D.P.R. Nr. 642/1972 in geltender Fassung unterliegen die Bestätigungen einer Stempelgebühr gemäß aktuellem Wert (16 Euro), die virtuell entrichtet werden muss. Wenn das Gesetz eine Befreiung von der Stempelgebühr vorsieht, muss diese nicht entrichtet werden.

Für Bestätigungen zu Studium oder Prüfungen: Wählen Sie auf der Seite „Eigenerklärungen und Bestätigungen“ im mySNS das passende Dokument aus, und folgen der Anleitung. Die Bestätigungen werden in digitaler Form erstellt.

Für Bestätigungen zum Studienabschluss kontaktieren Sie bitte das Studierendensekretariat per Mail.