Pro Studienjahr werden mindestens drei Prüfungstermine angeboten (1. Semester: Wintersession, Sommersession und Herbstsession; 2. Semester: Sommersession, Herbstsession und Wintersession). Die genaue Zeitspanne jeder einzelnen Prüfungssession ist im Akademischen Kalender festgelegt.
Akademisches Jahr 2023/24 und 2024/25:
Es lässt sich nicht vermeiden, dass es zu Überschneidungen der Prüfungstermine von Pflichtmodulen und von Wahlfächern kommt. In diesem Fall müssen sich die Studierenden selbst organisieren, indem sie mit den Professoren eine individuelle Uhrzeit bei einer der Prüfungen vereinbaren bzw. eine der Prüfungen in einer der nächsten Prüfungssessionen nachholen.
Achtung: Bei der Einschreibung zu Prüfungen von Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten der unibz gelten die Fristen der entsprechenden Fakultät.
Einzelne Schritte: Prüfungsanmeldung
Um sich online anmelden zu können, muss die entsprechende Lehrveranstaltung in Ihrem persönlichen Studienplan enthalten sein.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt spätestens drei Arbeitstage (auch der Samstag gilt als Arbeitstag) vor dem Prüfungstermin (siehe Art. 6 der Prüfungsordnung).
Sollten Sie eine Prüfung, zu der Sie sich angemeldet haben, nach Verstreichen der Abmeldefrist (drei Arbeitstage vor dem Prüfungstermin - auch der Samstag gilt als Arbeitstag) nicht mehr ablegen wollen, müssen Sie das Fakultätssekretariat und die jeweilige Dozentin/den jeweiligen Dozenten umgehend darüber informieren. Ihre Mitteilung hilft uns zu vermeiden, dass die Dozierenden unnötig anreisen, falls sonst keine weiteren Studierenden zur selben Prüfung angemeldet sind.
Sollten Sie aufgrund von höherer Gewalt nicht antreten können, dann ist die Vorgehensweise folgende:
Sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass Sie gemäß Art. 6, Absatz 4, vom System gesperrt werden, müssen Sie sich an das Fakultätssekretariat wenden, um diese Blockade aufheben zu lassen.
Eine eventuelle Blockade kann lediglich dann aufgehoben werden, wenn Sie bereits im Besitz der oben genannten Genehmigung des Dekans sind.
Zusätzliche Arbeiten, die bei mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen beigelegt oder eingereicht werden, müssen eine eidesstattliche Erklärung enthalten.
unibz stellt keine Bestätigungen über die Teilnahme an Erfolgsprüfungen aus. Sie können dafür folgende Eigenerklärung verwenden:
Weitere Informationen zu den Eigenerklärungen und Bestätigungen
Die Studierenden, die noch Erfolgsprüfungen für nicht mehr angebotene Lehrveranstaltungen der alten Studienordnung ablegen müssen, müssen das Fakultätssekretariat per E-Mail wenigstens 2 Monate vor jeder Prüfungssession davon in Kenntnis setzen:
Die Prüfungsanmeldung ist erst möglich, nachdem Sie den Online-Fragebogen zur Bewertung der Lehrveranstaltung ausgefüllt haben. Diese Bewertung wird vom Ministerium, als Teil des Quality Assurance Process der italienischen Universitäten verlangt. Der Fragebogen bietet Ihnen die Möglichkeit, Meinungen und Anmerkungen zur Lehrveranstaltung und zum Dozierenden zu äußern. Die Fragebögen sind alle anonym.
Bedeutung der studentischen Lehrevaluierungen (Einstufiger Master in Bildungswissenschaften für den Primarbereich)
Änderung der Dozierenden
Sollte sich im Laufe der akademischen Jahre die Dozierenden der Lehrveranstaltung ändern, muss die Studierenden sich frühzeitig bei den Dozierenden, um die Prüfungsmodalitäten zu vereinbaren und wenn nötig, auch den erneuten Besuch der Lehrveranstaltung zu besprechen.
Propädeutischen Charakter (Einstufiger Masterstudiengang Bildungswissenschaften für den Primarbereich)
Die Lehrveranstaltungen mit propädeutischen Charakter finden Sie in den Studiengangsregelungen (Studiengangsregelung ausgelaufener Studienplan, Studiengangsregelung neuer Studienplan).
Neuer Studienplan (ab 2017)
Ausgelaufener Studienplan
Prüfungsanerkennung
Studierende, die einen Teil einer modularen Lehrveranstaltung anerkannt bekommen haben, müssen die Bestätigung der Anerkennung zur Modulprüfung mitbringen und den Dozierenden vorweisen. Die Studentin/Der Student muss dann nur zum fehlenden Teil des Moduls die Prüfung ablegen.
Technische Probleme bei der Prüfungsanmeldung?
Sollten Sie sich aufgrund technischer Probleme nicht für eine oder mehrere Prüfungen anmelden können, müssen Sie innerhalb der Anmeldefrist das Fakultätssekretariat kontaktieren und ein „Ticket”an die ICT-Abteilung senden.