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Studienführer

Praktika für die anderen Studiengänge

Allgemeine Informationen

Studierende und Absolventinnen bzw. Absolventen des Bachelors in Kommunikations- und Kulturwissenschaften, des Masters in Innovation in Forschung und Praxis der sozialen Arbeit, des Masters in Musikologie und des Masters in Angewandter Linguistik können zwischen folgende Praktikumsarten wählen:

  • Curriculare Praktika mit Kreditpunkten: Eine Mindestdauer in Stunden ist vorgesehen
  • Curriculare Praktika ohne Kreditpunkte
  • Extracurriculare Praktika ohne Kreditpunkte (post laurea)

N.B. Extracurriculare Praktika außerhalb dem Trentino-Südtirol können Sonderregelungen unterliegen. Bitte kontaktieren Sie hierzu den Praktika- und Jobservice.

Abgesehen von eventuellen Ausnahmen werden Absolventinnenpraktika bzw. Absolventenpraktika außerhalb von Italien über das Erasmus+ Traineeship Programm abgewickelt. Bitte informieren Sie sich früh genug über die jeweiligen Fristen.

Dauer

Sie können curriculare Praktika im Ausmaß von insgesamt maximal 12 Monaten absolvieren. Die Mindestdauer eines Praktikums muss 2 Wochen umfassen. Sie können extracurriculare Praktika innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss für eine Mindestdauer von 2 bis eine maximale Dauer von 6 Monaten absolvieren.

Akademische Tutor*innen und Betriebstutor*innen

Sie werden während Ihres Praktikums von einen Betriebstutor*inenn, die bzw. der vom Praktikumsbetrieb ernannt wird, und von einen akademischen Tutor*innen Ihrer Fakultät begleitet. Die Funktion der akademischen Tutor*innen bzw. des akademischen Tutors kann von einen Professor*innen bzw. einen Professor*inenn, einen Forscher*innen oder einen Doktorand*innen übernommen werden.

Zur Regelung

Versicherung

Sie sind für die gesamte Dauer Ihres Praktikums im In- und Ausland unfallversichert und für Schäden gegenüber Dritten haftpflichtversichert. Zudem erhalten Sie für Praktika im Ausland eine weltweit gültige Reiseversicherung.

Vergangene Praktikumserfahrungen

Hier die Ergebnisse zur Erhebung der Praktikumserfahrungen des Jahres 2020.

Ablauf und Unterlagen

Schritt für Schritt zum Praktikum

(N.B. die Erstellung des Praktikumsprojektes im Career Hub muss seitens der Unternehmen mindestens 2 Wochen vor Praktikumsbeginn erfolgen).

  1. Suchen Sie ein Unternehmen/eine Institution, wo Sie Ihr Praktikum absolvieren möchten. Hier eine Hilfestellung zur Praktikumssuche. N.B. Studierende der Bachelorstudiengänge dürfen das Pflichtpraktikum erst nach dem Erwerb von mindestens 30 KP absolvieren (siehe Allgemeine Praktikumsordnung Art. 2).
  2. Stimmen Sie sich bezüglich der Inhalte des Projektes für das Ausbildungs- und Orientierungspraktikums mit dem/der Ansprechpartner*in des Unternehmens ab (Art der Durchführung, Kompetenzen, zur Verfügung gestellte Instrumente, Zeitraum, Ort und Arbeitszeiten).
  3. Suchen Sie einen/eine akademische/n Tutor*in innerhalb Ihrer Fakultät (siehe Allgemeine Praktikumsordnung Art. 4). N.B. Beim Absolvent*innen-Praktikum übernimmt der/die Studiengangsleiter*in oder ein/eine von dem/der Studierenden ausgewählte Dozent*in die Funktion der/des akademischen Tutors*in.
  4. Registrieren Sie sich im Career Hub (sofern noch nicht registriert).
  5. Das Unternehmen/die Institution muss sich ebenfalls im Career Hub registrieren, oder einloggen (sofern bereits registriert) und das Praktikumsprojekt erstellen. Dazu sind Ihre Steuernummer, Ihre Matrikelnummer und der Name der/des von Ihnen ausgewählten Tutors*in erforderlich.
    Leitfaden für den Praktikumsbetrieb zur Aktivierung eines Praktikums
  6. Voraussetzung für die Aktivierung Ihres Praktikums ist der Besuch des Allgemeinen Arbeitssicherheitskurses (4 Stunden). Ohne einen Nachweis zum Abschluss des Allgemeinen Arbeitssicherheitskurses können wir Ihr Praktikum nicht genehmigen bzw. aktivieren. Sofern Sie den Allgemeinen Arbeitssicherheitskurs bereits durchgeführt und abgeschlossen haben, bitten wir Sie, die vorliegende Eigenerklärung auszufüllen, zu unterschrieben und  im Career Hub hochzuladen (in Dokumentenverwaltung).
    Wenn Sie den genannten Kurs über unibz besucht haben, dann haben wir Ihre Daten bereits im System und Sie brauchen keine Eigenerklärung hochzuladen.
    Wenn Sie den Allgemeinen Arbeitssicherheitskurs weder extern noch über unibz absolviert haben, dann müssen Sie die Abwicklung desselben VOR Praktikumsbeginn nachholen. Anleitungen dazu finden Sie online.
  7. Smartworking: Praktika finden vor Ort / im Unternehmen statt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Gastunternehmens ist eine Mischform (Im Unternehmen und in Smart Working) möglich. Praktika, die ausschließlich in Smart Working stattfinden, werden nicht aktiviert.

    Für Praktika in Mischform ist eine eigene Erklärung auszufüllen, die vor Aktivierung des Praktikums im Career Hub hochgeladen werden muss.

  8. Nach Genehmigung des Praktikumsprojektes seitens des/der akademischen Tutors*in und des Career Services erhalten Sie weitere Anweisungen über eine automatische E-Mail des Career Hub.
  9. Im Career Hub wird der Status des Praktikums folgendermaßen angezeigt:
    Wartet auf Genehmigung: Das Praktikum muss noch von der/vom akademischen Tutor*in und vom Praktika- und Jobservice genehmigt werden.
    Genehmigt, aber nicht aktiv: Das Praktikum ist genehmigt, aber noch nicht aktiviert (unterzeichnete Kopie des Praktikumsprojektes und Kopien der Personalausweise des/der Unternehmenstutors*in und des/der Praktikant*in müssen im System hochgeladen werden).
    Aktiv: Alle Vorgaben wurden erfüllt. Das Praktikum kann zum vorgesehenen Termin angetreten werden.
  10. Sofern im Verlauf des Praktikums eine Verlängerung, bzw. ein vorzeitiger Abbruch eines Praktikums notwendig ist, kann dies vom Unternehmen direkt über den Career Hub eingetragen werden.

Am Ende des Praktikums müssen folgende Schritte befolgt werden:

  1. Am letzten Praktikumstag erhalten der/die Unternehmenstutor*in und der/die Praktikant*in eine automatische Einladung (Link) zur Evaluierung des Praktikums.
  2. Der von Ihnen erarbeitete Praktikumsbericht muss von Ihnen im Career Hub unter Dokumente verwalten > Dokumententyp > Praktikumsbericht hochgeladen werden. Dies sollte so bald als möglich nach Ende des Praktikums erfolgen.
  3. Nachdem die Bewertung des Praktikums seitens des/der Unternehmenstutor*in und des/der Praktikant*in erfolgt ist und nachdem der Praktikumsbericht im Career Hub (als Abschlussbericht bezeichnet) hochgeladen wurde, erhält auch der/die akademische Tutor*in eine automatische Einladung zur Bewertung des Praktikums.
  4. Der Career Service registriert die Kreditpunkte (sofern vorgesehen), sobald alle obengenannten Schritte durchgeführt wurden. Das Praktikum wird außerdem in Ihrem Diploma Supplement vermerkt.

Mehr Infos

Praktikumssuche

Praktikumsbörse

Sie können innerhalb der Datenbank Career Hub nach Praktikumsangebote suchen.

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