Wenn Sie für 8 aufeinander folgende akademische Jahre keine Prüfungen ablegen, verfallen Sie von der Eigenschaft als Studierende/r. Dieser Verfall betrifft nicht jene, die alle Erfolgsprüfungen außer der Abschlussprüfung der „laurea“ oder „laurea magistrale“ bestanden haben.
Ist Ihr Studierendenstatus verfallen, können Sie sich erneut für einen Bachelor oder Master bewerben und um Anerkennung der bereits abgelegten Prüfungen ansuchen.