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Studienführer

Einstufiger Master in Bildungswissenschaften für den Primarbereich

Verfahren und Antrag zur Prüfungsanerkennung

Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind.

Frist für das Einreichen für das akademische Jahr 2025/26: 24.08.2025

Die Studierenden setzen sich sorgfältig mit dem Studienplan und den dazu gehörigen Syllabi der unibz auseinander.

Deutsche Abteilung

Italienische Abteilung

Ladinische Abteilung

Die Maske für den Antrag finden Sie online, im Cockpit. Für alle Prüfungen, die Sie vor Beginn Ihres unibz-Studiums abgelegt haben, kann jeweils nur ein Antrag zu Beginn des Studiums eingereicht werden (Beschluss des Fakultätsrates Nr. 80/2012). Bitte geben Sie alle bereits abgelegten Prüfungen in einem Ansuchen an. Alle Prüfungen müssen einzeln mit den notwendigen Unterlagen, sowie Prüfungsbestätigungen (für ausländische abgelegte Prüfungen), detaillerte Beschreibung der Lehrveranstaltungen (Syllabi), Sprache, indem die Prüfung durchgeführt wurde, ECTS und Bibliographie, aufgelistet werden. Weitere Prüfungen, welche nach Beginn Ihres unibz-Studiums abgelegt werden, können auch während des Studiums eingereicht werden.

Die Fälligkeiten müssen unbedingt eingehalten werden.
Bei zu spät eingereichten Anträgen verzögert sich auch die Bearbeitung der Anerkennungen, sodass das Ergebnis der Anerkennung erst nach Semesterbeginn mitgeteilt werden kann. Eventuelle Konsequenzen daraus (z. B. Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht, kein Platz mehr in nachzuholenden Laboratorien usw.) liegen ausschließlich in der Verantwortung der Studierenden.

Der Studiengangsrat entscheidet jeweils einmal monatlich über die eingegangenen Anträge. Nach erfolgter Genehmigung durch den Studiengangsrat wird die Entscheidung über die Anerkennungen den Studierenden mittels E-Mail mitgeteilt.

Gegen die Entscheidung des Studiengangsrats kann nur einmal, innerhalb einer Frist von 30 Tagen, ab Erhalt der Mitteilung, Einwand erhoben werden.
Die Studierenden können eventuell die Einstufung in ein höheres Jahr ablehnen. Alle Einwände müssen in schriftlicher Form mittels E-Mail an ects_biwi@unibz.it, innerhalb einer Frist von 30 Tagen, ab Erhalt der Mitteilung, geschickt werden.
Der Einwand wird dann ebenfalls vom Studiengangsrat behandelt, das Ergebnis anschließend dem Antragsteller/der Antragstellerin immer mittels E-Mail mitgeteilt.