Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind.
Frist für das Einreichen für das akademische Jahr 2025/26: 24.08.2025
Die Studierenden setzen sich sorgfältig mit dem Studienplan und den dazu gehörigen Syllabi der unibz auseinander.
Die Maske für den Antrag finden Sie online, im Cockpit. Für alle Prüfungen, die Sie vor Beginn Ihres unibz-Studiums abgelegt haben, kann jeweils nur ein Antrag zu Beginn des Studiums eingereicht werden (Beschluss des Fakultätsrates Nr. 80/2012). Bitte geben Sie alle bereits abgelegten Prüfungen in einem Ansuchen an. Alle Prüfungen müssen einzeln mit den notwendigen Unterlagen, sowie Prüfungsbestätigungen (für ausländische abgelegte Prüfungen), detaillerte Beschreibung der Lehrveranstaltungen (Syllabi), Sprache, indem die Prüfung durchgeführt wurde, ECTS und Bibliographie, aufgelistet werden. Weitere Prüfungen, welche nach Beginn Ihres unibz-Studiums abgelegt werden, können auch während des Studiums eingereicht werden.
Die Fälligkeiten müssen unbedingt eingehalten werden.
Bei zu spät eingereichten Anträgen verzögert sich auch die Bearbeitung der Anerkennungen, sodass das Ergebnis der Anerkennung erst nach Semesterbeginn mitgeteilt werden kann. Eventuelle Konsequenzen daraus (z. B. Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht, kein Platz mehr in nachzuholenden Laboratorien usw.) liegen ausschließlich in der Verantwortung der Studierenden.
Der Studiengangsrat entscheidet jeweils einmal monatlich über die eingegangenen Anträge. Nach erfolgter Genehmigung durch den Studiengangsrat wird die Entscheidung über die Anerkennungen den Studierenden mittels E-Mail mitgeteilt.
Gegen die Entscheidung des Studiengangsrats kann nur einmal, innerhalb einer Frist von 30 Tagen, ab Erhalt der Mitteilung, Einwand erhoben werden.
Die Studierenden können eventuell die Einstufung in ein höheres Jahr ablehnen. Alle Einwände müssen in schriftlicher Form mittels E-Mail an ects_biwi@unibz.it, innerhalb einer Frist von 30 Tagen, ab Erhalt der Mitteilung, geschickt werden.
Der Einwand wird dann ebenfalls vom Studiengangsrat behandelt, das Ergebnis anschließend dem Antragsteller/der Antragstellerin immer mittels E-Mail mitgeteilt.
1. Steigen Sie im Cockpit ein > Students' zone > Exam recognition
2. Neues Ansuchen erstellen
3. Wählen Sie “Previous Career” aus und dann klicken Sie auf NEXT
4. Geben Sie dann für jede einzelne Prüfung die erforderlichen Informationen ein (bitte alle Pflichtfelder ausfüllen)
Sobald Sie alle Prüfungen, für die Sie die Anerkennung beantragen möchten, und die zugehörigen Dokumente eingegeben haben, fahren Sie mit der Online-Zahlung fort, um das Ansuchen um Prüfungsanerkennung abzuschließen.
Wichtig: Für die Zahlung der Stempelmarke ist nur die Bezahlung mit PagoPA und nicht mit Überweisung zulässig! Um mit der Online-Zahlung fortzufahren, klicken Sie bitte auf die PDF PagoPa Ikone.
Kriterien für die Einschreibung in die folgenden Jahre:
Die gesamten Kreditpunkte sind im Decision Dokument ersichtlich, dass Sie in Ihrem mySNS-Account herunterladen können.
Achtung: Anerkannte KP von Lehrveranstaltungen können im Rahmen der L2 und L3 lediglich berücksichtigt werden, wenn diese effektiv in L2 bzw. L3 besucht worden sind. Die Vorlesung „Medienpädagogik und -didaktik“ wird zum Beispiel an unserer Fakultät in L3 (Englisch) angeboten. Sollten Sie die ursprüngliche Prüfung in deutscher Sprache absolviert haben, können in diesem Fall die KP nicht für L3 anerkannt werden. Die aufgrund der Prüfungsanerkennung verloren gegangenen KP in L2 oder L3 müssen somit nachgeholt werden (z. B. durch den Besuch von anderen Lehrveranstaltungen/Modulen in L2 bzw. L3), da diese Voraussetzung für den Studienabschluss sind.
Hierzu bitten wir Sie, sich mit unseren Praktikumsämtern in Verbindung zu setzen. Die Kontakte entnehmen Sie bitte unter folgendem Link.
Bezüglich Sprachzertifikate und deren Anerkennung ist das Sprachenzentrum zu kontaktieren. Die Kontakte entnehmen Sie bitte unter folgendem Link.
Der Artikel 7 „Anwesenheit“ der Studiengangsregelung vor der Neuordnung sieht im Absatz 4 folgendes vor:
In Anwendung des Artikels 7 der Studiengangsregelung nach der Neuordnung hat der Studiengangsrat in seiner Sitzung vom 30.10.2017 beschlossen, diese Kriterien auch auf die Studierenden nach dem neugeordneten Studienplan anzuwenden.
Dazu hat der Studiengangsrat in obgenannter Sitzung beschlossen:
Sollten Sie eine solche Kursfolge/einen solchen (Ausbildungs-)Lehrgang abgeschlossen haben, können Sie das Formular ausfüllen und an claudia.kruselburger@unibz.it und chiara.miani@unibz.it schicken. Zusätzlich müssen Sie bitte die Bescheinigungen der Inhalte der Kursfolge/des (Ausbildungs-)Lehrgangs belegen, damit überprüft werden kann, ob eine Äquivalenz mit dem Laboratorium/den Laboratorien gegeben ist.
Der Studiengangsrat entscheidet dann in seiner Sitzung über die Ansuchen.
Bei einer Genehmigung wird die Anwesenheit beim Laboratorium/bei den Laboratorien erlassen; die Studierenden müssen noch die Prüfung zum Laboratorium/zu den Laboratorien im Rahmen der Modulprüfung ablegen.