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Studienführer

Abschlussarbeit

Anleitung zur Gestaltung der Abschlussarbeit

Deckblatt für die Abschlussarbeit

Das Deckblatt darf nicht abgeändert werden. Wir bitten Sie, den korrekten akademischen Titel (Prof., Dr., dott.mag. ...) des genehmigten Betreuers anzugeben.

Logo: Auf den dafür vorgesehenen Dokumenten muss das Logo der unibz verwendet werden. Bitte verwenden Sie immer die Deckblattvorlage der Fakultät.

Abschlussbericht des Praktikums

(nur für den Master Bildungswissenschaften für den Primarbereich)

Gemeinsam verfasste Abschlussarbeiten

Die Regelung der Abschlussprüfungen und die Richtlinien zur Abfassung der Abschlussarbeit und des Abschlussberichtes des Praktikums sehen vor, dass eine Abschlussarbeit auch von zwei und mehreren Studierenden gemeinsam verfasst werden kann, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Bearbeitung des Themas jeweils individuell erfolgt und der Beitrag eines jeden Studierenden eindeutig erkennbar ist. Eine individuelle Präsentation der Arbeit ist notwendig, um der Kommission der Abschlussprüfung die Möglichkeit zu geben, eine individuelle abschließende Bewertung auszusprechen, in die auch die Präsentation der Arbeit und des Praktikumsberichtes einfließen. Wie bei Einzelarbeiten werden für die Studierenden, die gemeinsam eine Abschlussarbeit verfassen, 30 Minuten für die Präsentation der Abschlussarbeit, des Praktikumsberichts, der Diskussion und für die Bewertung eingeplant. Die Studierenden müssen die Prüfung einzeln ablegen.

Achtung: Der Studiengangsrat des Einstufigen Masterstudiengangs Bildungswissenschaften für den Primarbereich hat in seiner Sitzung vom 21.02.2024 festgelegt, dass bei gemeinsam verfassten Abschlussarbeiten, die Plagiatskontrolle lediglich von einer Autorin/einem Autor der Abschlussarbeit durchgeführt werden muss und diese/dieser den vollständigen Plagiatsbericht den weiteren Autor:innen der Abschlussarbeit zukommen lässt, damit jede Autorin/jeder Autor diesen Bericht bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung hochladen kann.

Der Plagiatsbericht, den jede Autorin/jeder Autor einer gemeinsam verfassten Abschlussarbeit im Anmeldeportal für die Abschlussprüfung hochlädt, muss wie folgt benannt sein:

  • Titel der Abschlussarbeit (eventuell in verkürzter Form)
  • Namen aller Autor:innen der gemeinsam verfassten Abschlussarbeit
    (Beispiel: „Titel der Abschlussarbeit_Name 1. Autor_Name 2. Autor usw.“.)

Hochladen der Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit kann erst nach Ausfüllen des AlmaLaurea-Fragebogens und nach Zahlung der beiden Stempelmarken (je 16 €) auf die Plattform hochgeladen werden. Die Stempelmarken sind vorgesehen für:

  • die Anmeldung zur Abschlussprüfung (für jede Anmeldung zu entrichten) und
  • für das Diplom (einmalig zu zahlen, unabhängig davon, ob Sie sich für eine oder mehrere Sessionen anmelden müssen).

Wenn Sie beabsichtigen, die Abschlussprüfung nach der Herbstsession im Oktober, aber spätestens innerhalb 31. März des darauffolgenden Jahres abzulegen, beachten Sie bitte die Informationen in der StudyGuide-Seite unter: "Studiengebühren" > " Abschlussprüfung innerhalb März". Die vorgenannte Zahlung muss über PagoPA erfolgen. PagoPA-Zahlungen werden automatisch registriert, d.h. bis zur im Arbeitsprogramm angegebenen Fälligkeit muss die Zahlung in unserem System registriert und die Abschlussarbeit hochgeladen sein.

Die Abschlussarbeit muss nicht in gedruckter Form abgegeben werden. Es ist weder eine eidesstattliche Erklärung noch eine Unterschrift vom Betreuer notwendig.

Bitte kontrollieren Sie genau, für welche Session Sie sich anmelden, die Zeiträume sind im Cockpit genau angegeben!

Überprüfen Sie auch, ob Sie den richtigen Titel der Abschlussarbeit angegeben haben. Falls sich inhaltlich nichts ändert, können Sie diesen in Absprache mit Ihrem Betreuer zum letzten Mal abändern.

Außerdem müssen Sie die Keywords sowie einen Abstract in den dafür vorgesehenen Feldern eingeben. Der Abstract darf die Länge von 4.000 Anschlägen nicht überschreiten. Bitte fügen Sie diesen auch in der Abschlussarbeit ein (gleich nach dem Titelblatt).

Wir empfehlen Ihnen, die notwendigen Dokumente nicht am letzten Abend, nach Schließung des Fakultätssekretariats, hochzuladen. Sollten Schwierigkeiten auftreten, können diese noch rechtzeitig ermittelt und behoben werden.

Nach Einreichung des Ansuchens um Ablegung der Abschlussprüfung muss der Betreuer bis spätestens 27 Tage vor der Abschlussprüfung die hochgeladenen Dokumente genehmigen.

Veröffentlichung der Abschlussarbeit

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 27.04.2016 für die Veröffentlichung der Abschlussarbeiten Folgendes festgelegt:

  • Arbeiten auf Bachelorebene, die von der Prüfungskommission zugelassen werden, werden mit Zustimmung der Studierenden als „fulltext“ im Intranet veröffentlicht
  • Arbeiten auf Masterebene, die von der Prüfungskommission zugelassen werden, werden mit Zustimmung der Studierenden als „fulltext“ im Internet veröffentlicht

Der Intranetzugang ist nur für Universitätsmitglieder möglich.

Eine spätere Veröffentlichung der Abschlussarbeit ist durch die Eingabe des Embargodate möglich. Dieses Datum kann vom Betreuer oder von der Prüfungskommission noch geändert werden. Sollte kein Embargodatum eingetragen worden sein, wird die Abschlussarbeit nach der Genehmigung veröffentlicht.

Prüfungstermin

Der genaue Prüfungstermin wird nach der Fälligkeit im Cockpit angegeben und Sie erhalten zusätzlich eine E-Mail vom Fakultätssekretariat.