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Fehlende Puzzleteile

Mit dem Brexit stellen sich viele Studierende die Frage, wann ein Austauchsemester an einer Universität in Großbritannien wieder möglich sein wird. Ein Gespräch mit Dario Recla.

Im akademischen Studienjahr 2021-22 liegen für die europäischen Studierenden und damit jene der unibz Austauschsemester mit Großbritannien auf Eis. Was zeichnet sich aber für die kommenden Jahre ab? Ein Gespräch mit Dario Recla, dem Leiter der Servicestelle internationale Beziehungen.

Wie lange wird ein Erasmus+ Austauschsemester mit Großbritannien noch möglich sein aufgrund des Brexits?
Dario Recla: Da bereits im Finanzierungsplan für das Erasmusprogramm im akademischen Jahr 2021-22 eine entsprechende Finanzierung nicht mehr vorgesehen ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt eine traditionelle Erasmus-Studienmobilität nicht möglich. Auch im neuen europäischen Erasmusprogramm für den Zeitraum 2021-2027 sind keine Mobilitätsstipendien für Großbritannien als „Erasmus Programme Country“ mehr vorgesehen. 

Also kommen auch keine Studierenden aus Großbritannien mehr nach Europa bzw. an die unibz?
Die britischen Universitäten haben die Möglichkeit, vorhandene EU-Gelder ihres Erasmus-Mobilitätsfonds noch zu verwenden, um ihre eigenen Studierenden ins Ausland zu versenden. Wir sprechen hier noch vom Zeitraum des akademischen Studienjahres 2021-22, nicht darüber hinaus. 

Was könnten Hochschulpartnerschaften – also bilaterale Abkommen – leisten?
Großbritannien stellt ein eigenes Studienförderungsprogramm zusammen, das Touring Scheme. Es gilt nur für die eigenen Studierenden, die in anderen Ländern studieren wollen, nicht aber für „incoming“-Interessenten. Eine Möglichkeit ist der Abschluss spezieller bilateraler Abkommen zur Studentenmobilität mit ehemaligen Erasmus-Partnern in Großbritannien.

Hat die EU an ein Folge-Programm gedacht?
Die Europäische Kommission arbeitet an neuen Formen von bilateralen interinstitutionellen Abkommen, die es ermöglichen würden, einen Teil der Erasmus-Mittel in Länder außerhalb des Erasmus-Raums umzuleiten. Sobald Modelle dieser Abkommen zur Verfügung stehen, muss geprüft werden, ob die britischen Universitäten daran interessiert sind, diese abzuschließen.

Von welchem Zeitraum sprechen wir hier?
Wir arbeiten daran, die Mobilität nach Großbritannien ab dem Studienjahr 2022/23 wiederherzustellen. Ziel ist es, unseren Studierenden wiederum Destinationen in Großbritannien anbieten zu können, deren Mobilitätsmodalitäten denen des klassischen Erasmus-Programms möglichst ähnlich sind: also die Bereitstellung des Mobilitätsstipendiums und die gegenseitige Verpflichtung der Hochschulen, im Austausch keine Studiengebühren zu erheben.

Wäre es möglich, als Free mover nach Großbritannien zu gehen? 
Bei der Form des „free mover“ muss der Studierende sich selbst um das Einverständnis der Universität vor Ort kümmern, also dass er dort für ein Jahr studieren darf; weiters um die Studiengebühren vor Ort, das Studentenvisum und auch alle Lebenshaltungskosten im Zielland. Das kann derzeit sehr teuer sein, wäre aber möglich. 
Generell hoffen wir, in unseren Beratungsgesprächen mit Ende des Jahres konkrete Möglichkeiten aufzeigen zu können, wenn wir die fehlenden Puzzleteile von Seiten der EU zu einer finanzierten Mobilität erhalten werden.

(vic)