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Studienführer

Ansuchen Titel der Abschlussarbeit

Sie können die Ausarbeitung der Arbeit aufnehmen, nachdem Sie Ihre Fähigkeiten im wissenschaftlichen Schreiben nachgewiesen haben. In jedem Fall müssen Sie das Niveau nach dem "Information Literacy Competency Standards for Higher Education" erreichen, das von der Bibliothek bestätigt wird.

Sie reichen das Ansuchen um Genehmigung des Titels und des Betreuers spätestens 6 Monate vor der Abschlussprüfung ein (MySNS). Sie laden zudem ein vom Betreuer gegengezeichnetes Exposee im Umfang von 3000-4000 Anschlägen hoch. Das Exposee beinhaltet eine klare Angabe zum gewählten Thema und die vorläufige Struktur der Arbeit. Konkrete Hinweise zur Abfassung des Exposees und zu eventuellen Bescheinigungen zum wissenschaftlichen Schreiben finden Sie in den Richtlinien zur Ausarbeitung der Abschlussarbeit.

Unter "Typologie der Thesis: Laboratorium oder Forschungsprojekt" müssen Sie nichts auswählen, dies betrifft die Studierenden anderer Fakultäten.

Es wird empfohlen, den Antrag auf Titel und Betreuer so schnell wie möglich zu stellen, da die Gefahr besteht, dass der Titel oder der Betreuer nicht genehmigt wird und Sie Zeit verlieren. Über den Antrag entscheidet ein Gremium, das vom Fakultätsrat ernannt wird.

Ansuchen auf Änderung des Titels bzw. des Betreuers

Sprachliche Korrekturen des Titels, die keine inhaltliche Änderung (des Titels) darstellen, können Sie direkt im Einverständnis mit Ihrem Betreuer vornehmen. Bitte geben Sie diese Informationen beim Ansuchen auf Änderung in den Bemerkungen an.

Inhaltliche Änderungen des Titels und/oder der Wechsel des Betreuers können nur in begründeten Ausnahmefällen online beantragt und genehmigt werden. Die diesbezügliche Entscheidung liegt beim zuständigen Gremium.

Wenn Sie mit der Änderung fortfahren, erscheint eine Meldung, die Sie darüber informiert, dass der vorherige Antrag zurückgesetzt wird, d. h. der Genehmigungsprozess beginnt erneut, aber für die Zulassung zur Abschlussprüfung zählt das Datum der Einreichung des ersten Antrags.

Nach der Anmeldung zur Abschlussprüfung ist ein Antrag auf Änderung des Titels bzw. des Betreuers nicht mehr möglich!