Missionshaus, MIS 3. Stock, Büros 3.03. – 3.15
Parteienverkehr:
Persönliche Gesprächstermine sind nur mehr auf Anfrage möglich und können unter placement.education.german@unibz.it individuell vereinbart werden.
Die Studierenden können 12 Stunden (2. und 3. Studienjahr vor der Neuordnung) bzw. 24 Stunden (4. und 5. Studienjahr vor der Neuordnung) des direkten Praktikums für das Portfolio über das Praktikum in Anspruch nehmen können: Eigenerklärung für das Portfolio und für den Abschlussbericht des Praktikums
Außerhalb von Erasmus+ mit Anerkennung von Kreditpunkten
Praktikum Allgemeine Dokumente
Praktikum 2
Praktikum 3 und 5
Praktikum 4
Beginnend mit Praktikum 3 kann ein Teil des Direkten Praktikums (gilt für Praktikum 3 und 5) im Rahmen eines bestehenden Arbeitsvertrages als Kindergärtner*in oder als Grundschullehrperson geleistet werden. Der Arbeitsvertrag muss sich über mindestens 3 Monate Bildungszeit erstrecken und ein Ausmaß von mindestens 160 Stunden Bildungszeit mit den Kindern aufweisen.
Um in den Genuss dieser Möglichkeit zu kommen, muss innerhalb 30.11. des jeweiligen akademischen Jahres das ausgefüllte Formular "Eigenerklärung über einen bestehenden Arbeitsvertrag in Kindergarten oder Grundschule" (in PDF/A) und eine Kopie des Arbeitsvertrages/der Arbeitsverträge an die Adresse des Praktikumsamtes gesendet werden (placement.education.german@unibz.it).
Wenn Sie im Zeitraum von 10 Jahren vor Studienantritt Berufserfahrung im Kindergarten und/oder in der Grundschule im gesamten Ausmaß von mind. 2 Jahren in einer Bildungsstufe (mind. 180 Arbeitstage/Jahr) gesammelt haben, haben Sie die Möglichkeit, sich diese als Praktikum in der entsprechenden Bildungsstufe anerkennen zu lassen (vgl. Praktikumsregelung Abs. 4, Art. 6). Dazu stellen Sie über den*die Leiter*in des Praktikumsamtes einen Antrag beim Studiengangsrat. Der Antrag besteht aus einer Eigenerklärung , in der Sie detailliert Übersicht über Ihre Dienstverträge samt Zeiträumen geben und der positiven Bewertung Ihres Dienstes bzw. Ihrer Dienste durch die Führungskraft. Alle Unterlagen senden Sie im PDF-Format als Anlagen Ihres Antrages an den*die Leiter*in des Praktikumsamtes. Der Studiengangsrat kann Ihre Berufserfahrung im gesamten Stundenausmaß den Stunden des Direkten Praktikums von Praktikum 1, 3 und 5, sowie einem Teil der Stunden des Indirekten Praktikums von Praktikum 2 und 4 der entsprechenden Bildungsstufe gleichstellen. Nach Behandlung Ihres Antrages erhalten Sie diesbezüglich eine detaillierte Rückmeldung. Die Berufserfahrung, die dem Direkten bzw. Indirekten Praktikum gleichgestellt wurde, wird entsprechend angepasster Aufträge im Portfolio des jeweiligen Praktikums dokumentiert und reflektiert. Die Elemente zur Bewertung Ihres Praktikums beziehen sich auch auf Ihren Dienst, der dem Praktikum gleichgestellt wurde. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie von Ihre*r Praktikumskoordinator*in.
Die Anerkennung von Praktika aus vorangegangenen Studien und/oder Auslandssemestern nimmt der Studiengangsrat vor. Ein Praktikum kann teilweise oder vollständig anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist die positive Bewertung der Praktika, wobei die Bewertung der Partneruniversität oder Hochschule übernommen wird. Bei der Bewertung „mit Erfolg bestanden“ u.ä. wird die Mindestpunktezahl zugewiesen (vgl. Praktikumsregelung Art. 4, Abs.4). Senden Sie Ihren Antrag samt entsprechender Dokumentation an den*die Leiter*in des Praktikumsamtes. Von ihm*ihr erhalten Sie bei Bedarf detailliertere Informationen.