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Studienführer

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Praktika der deutschen Abteilung

Praktikumsamt - Deutsche Abteilung

Missionshaus, MIS 3. Stock, Büros 3.03. – 3.15

Parteienverkehr:

Persönliche Gesprächstermine sind nur mehr auf Anfrage möglich und können unter placement.education.german@unibz.it individuell vereinbart werden.

Informationen und Anlagen

Schreiben des Praktikumsberichtes

Die Studierenden können 12 Stunden (2. und 3. Studienjahr vor der Neuordnung) bzw. 24 Stunden (4. und 5. Studienjahr vor der Neuordnung) des direkten Praktikums für das Portfolio über das Praktikum in Anspruch nehmen können: Eigenerklärung für das Portfolio und für den Abschlussbericht des Praktikums

Praktikum außerhalb Südtirols

Außerhalb von Erasmus+ mit Anerkennung von Kreditpunkten

Praktikum Allgemeine Dokumente

Praktikum 2

Praktikum 3 und 5 

Praktikum 4

Praktikum im Rahmen eines bestehenden Arbeitsvertrages als Kindergärtner*in oder Grundschullehrperson

Beginnend mit Praktikum 3 kann ein Teil des Direkten Praktikums (gilt für Praktikum 3 und 5) im Rahmen eines bestehenden Arbeitsvertrages als Kindergärtner*in oder als Grundschullehrperson geleistet  werden.  Der Arbeitsvertrag  muss  sich  über  mindestens 3 Monate Bildungszeit erstrecken und ein Ausmaß von mindestens 160 Stunden Bildungszeit mit den Kindern aufweisen.

Um in  den Genuss dieser Möglichkeit zu kommen, muss innerhalb 30.11. des jeweiligen akademischen Jahres das  ausgefüllte  Formular "Eigenerklärung  über einen bestehenden Arbeitsvertrag in Kindergarten oder Grundschule" (in PDF/A) und eine Kopie des Arbeitsvertrages/der Arbeitsverträge an die Adresse des Praktikumsamtes gesendet werden (placement.education.german@unibz.it).

Anerkennung von Berufserfahrungen in Kindergarten und Grundschule

Wenn Sie im Zeitraum von 10 Jahren vor Studienantritt Berufserfahrung im Kindergarten und/oder in der Grundschule im gesamten Ausmaß von mind. 2 Jahren in einer Bildungsstufe (mind. 180 Arbeitstage/Jahr) gesammelt haben, haben Sie die Möglichkeit, sich diese als Praktikum in der entsprechenden Bildungsstufe anerkennen zu lassen (vgl. Praktikumsregelung Abs. 4, Art. 6). Dazu stellen Sie über den*die Leiter*in des Praktikumsamtes einen Antrag beim Studiengangsrat. Der Antrag besteht aus einer Eigenerklärung , in der Sie detailliert Übersicht über Ihre Dienstverträge samt Zeiträumen geben und der positiven Bewertung Ihres Dienstes bzw. Ihrer Dienste durch die Führungskraft. Alle Unterlagen senden Sie im PDF-Format als Anlagen Ihres Antrages an den*die Leiter*in des Praktikumsamtes. Der Studiengangsrat kann Ihre Berufserfahrung im gesamten Stundenausmaß den Stunden des Direkten Praktikums von Praktikum 1, 3 und 5, sowie einem Teil der Stunden des Indirekten Praktikums von Praktikum 2 und 4 der entsprechenden Bildungsstufe gleichstellen. Nach Behandlung Ihres Antrages erhalten Sie diesbezüglich eine detaillierte Rückmeldung. Die Berufserfahrung, die dem Direkten bzw. Indirekten Praktikum gleichgestellt wurde, wird entsprechend angepasster Aufträge im Portfolio des jeweiligen Praktikums dokumentiert und reflektiert. Die Elemente zur Bewertung Ihres Praktikums beziehen sich auch auf Ihren Dienst, der dem Praktikum gleichgestellt wurde. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie von Ihre*r Praktikumskoordinator*in.

Anerkennung von Praktika aus vorangegangenen Studien und/oder Auslandssemestern

Die Anerkennung von Praktika aus vorangegangenen Studien und/oder Auslandssemestern nimmt der Studiengangsrat vor. Ein Praktikum kann teilweise oder vollständig anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist die positive Bewertung der Praktika, wobei die Bewertung der Partneruniversität oder Hochschule übernommen wird. Bei der Bewertung „mit Erfolg bestanden“ u.ä. wird die Mindestpunktezahl zugewiesen (vgl. Praktikumsregelung Art. 4, Abs.4). Senden Sie Ihren Antrag samt entsprechender Dokumentation an den*die Leiter*in des Praktikumsamtes. Von ihm*ihr erhalten Sie bei Bedarf detailliertere Informationen.

Syllabi

Prüfungssessionen

  • Herbstsession: 02.09.2024-08.11.2024 (Anmeldung ab 05.08.2024)
  • Wintersession: 13.01.2025-14.03.2025 (Anmeldung ab 16.12.2024)
  • Sommersession: 28.04.2025-25.07.2025  (Anmeldung ab 31.03.2025)
  • Herbstsession: 10.09.2025-20.11.2025 (Anmeldung ab 13.08.2025)
  • Wintersession: 12.01.2026-13.03.2026 (Anmeldung ab 15.12.2025)

Prüfungstermine 2024/25