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Studienführer

Berufspraktikum Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater

Bachelor

Für Studierende des Bachelors in Wirtschaftswissenschaften und Betriebsführung

Eines der Karriereziele der Studierenden ist der Beruf des Steuerberaters.

Voraussetzung für die Einschreibung in die Sektion B der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist ein 18-monatiges Berufspraktikum in einer Kanzlei eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters. Während des Praktikums muss die Praktikantin bzw. der Praktikant das theoretische Grundwissen, die praktischen Abläufe und die Berufsethik erwerben.

Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelors können sich die bereits absolvierten Pflichtpraktikumsstunden (200 Stunden) als Teil des Berufspraktikums anrechnen lassen. Dies ist ein wesentlicher Vorteil, weil damit der für das Staatsexamen vorgesehene Ausbildungszeitraum verkürzt wird, und die erste staatliche Prüfung nicht absolviert werden muss.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

  • Die Absolvierung des Praktikums während des letzten Bachelorstudienjahres;
  • Ein halbjährliches Praktikum mit einer Dauer von 200 Stunden;
  • Die Eintragung in das Praktikantenverzeichnis;
  • Die Betriebstutorin bzw. der Betriebstutor muss seit mindestens 5 Jahren in das Berufsverzeichnis der Kammer Wirtschafsprüfer und Steuerberater eingetragen sein.

Achtung: Der Praktika- und Jobservice muss über die Aktivierung des Praktikums vor Beginn des Berufspraktikums informiert werden. Mindestens 2 Wochen vor Praktikumsbeginn muss das Praktikumsprojekt vom Wirtschaftsprüfer/Steuerberater im Career Hub eingetragen werden. Alle restlichen Informationen zur Aktivierung des Praktikums finden Sie unter „Ablauf und Unterlagen“.

Nützliche Dokumentation:

Master

Für Studierende des Masters in Accounting und Finanzwirtschaft

Sie haben die Möglichkeit eine berufliche Karriere als Wirtschaftsprüfer zu starten. Voraussetzung für die Einschreibung in die Sektion A der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist ein 18-monatiges Berufspraktikum in einer Kanzlei eines Wirtschaftsprüfers. Während des Praktikums muss die Praktikantin oder der Praktikant das theoretische Grundwissen, die praktischen Abläufe und die Berufsethik erwerben.

Die Absolventinnen und Absolventen des Masters können sich die bereits absolvierten Pflichtpraktikumsstunden (300 Stunden) als Teil des Berufspraktikums anrechnen lassen. Dies ist ein wesentlicher Vorteil, weil damit der für das Staatsexamen vorgesehene Ausbildungszeitraum verkürzt wird, und die erste staatliche Prüfung nicht absolviert werden muss.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

  • Die Absolvierung des Praktikums während des letzten Masterstudienjahres;
  • Ein halbjährliches Praktikum mit einer Dauer von 300 Stunden;
  • Die Eintragung in das Praktikantenverzeichnis;
  • Die Betriebstutorin bzw. der Betriebstutor muss seit mindestens 5 Jahren in das Berufsverzeichnis der Kammer Wirtschafsprüfer und Steuerberater eingetragen sein.

Achtung: Der Praktika- und Jobservice muss über die Aktivierung des Praktikums vor Beginn des Berufspraktikums informiert werden. Mindestens 2 Wochen vor Praktikumsbeginn muss das Praktikumsprojekt vom Wirtschaftsprüfer/Steuerberater im Career Hub eingetragen werden. Alle restlichen Informationen zur Aktivierung des Praktikums finden Sie unter „Ablauf und Unterlagen“.

Nützliche Dokumentation: