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Studienführer

Sich sicher fühlen an der unibz

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Die Sicherheit auf den Campus hat für uns oberste Priorität. Auf dieser Seite finden Sie Hinweise darauf, was Sie tun können im Falle von:

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung ist jedes unerwünschte Verhalten mit sexuellem Bezug oder jede andere Art von Verhalten aufgrund des Geschlechts, das die Würde von Männern oder Frauen in im Job oder beim Studium verletzt. Sexuelle Belästigung umfasst sowohl unerwünschte körperliche Übergriffe als auch verbale Belästigung oder nonverbale Anspielungen, die mit allen Mitteln, auch virtuell, ausgeübt werden. Es ist daher ein unerwünschtes, unangemessenes und beleidigendes Verhalten für diejenigen, die darunter leiden. Es ist Sache derjenigen, die sie erleiden - und nicht derjenigen, die sie begehen -, zu definieren, welches Verhalten toleriert werden kann und welches als beleidigend angesehen wird.  
 
Telefonnummer im Fall sexueller Belästigung:  

  •  +39 334 6630507 (auch per SMS und WhatsApp), um während der Öffnungszeiten den Sicherheitsdienst anzufordern, wenn Sie sich auf dem Campus Bozen befinden
  •  +39 334 6630506 (auch per SMS und WhatsApp), um die Anwesenheit des Sicherheitsdienstes während der Öffnungszeiten des Campus Brixen anzufordern  
  • 112  zur Anforderung eines sofortigen Polizeieinsatzes  

Wie man sich danach verhält: Sobald das belästigende Verhalten aufgehört hat, sprechen Sie mit einer Ihnen nahestehenden Person darüber, z. B. mit einem Familienmitglied, Freund*innen oder Kolleg*innen: Wenn Sie erzählen, was passiert ist, hilft Ihnen das in erster Linie, sich zu befreien und den Schmerz und die Bestürzung über das Erlittene zu überwinden!   
 
An wen Sie sich bei unibz wenden können: Sie können den Vorfall dem/der Vertrauensrat/Vertrauensrätin der unibz melden, indem Sie an confidentialcounsellor@unibz.it schreiben. Wenden Sie sich auch dorthin, wenn Sie Zweifel haben und sich nicht sicher sind, ob das Verhalten belästigend war: Ein vertrauliches Gespräch wird Ihnen helfen, die Sachlage zu klären!  
 
Wen Sie um Hilfe bitten können: Sie können sich jederzeit an die Polizei wenden, um eine formelle Anzeige zu erstatten, oder an einen Anwalt, der Sie berät. Studierende können sich auch an ddie Südtiroler Hochülerinnenschaft sh.asus wenden, die eine kostenlose psychologische Beratungsstelle anbietet.

Moralische Belästigung und Mobbing

Mobbing wird definiert als Handlungen, Einstellungen oder Verhaltensweisen moralischer oder psychologischer Gewalt am Arbeitsplatz oder im Studium, die sich über einen längeren Zeitraum in systematischer oder gewohnheitsmäßiger Weise wiederholen und zu einer Verschlechterung der Arbeits- oder Studienbedingungen führen, die die Gesundheit, die Professionalität oder die Würde des Einzelnen beeinträchtigen können.   
 
Wie man sich verteidigt: Darüber reden ist die beste Verteidigung. Mit einem Familienmitglied, Freund*innen oder einem Kolleg*innen: Wenn Sie erzählen, was passiert ist, hilft Ihnen das in erster Linie, sich zu befreien und das Unbehagen und die Fassungslosigkeit über das, was Sie erlebt haben, zu überwinden!  
 
Wen Sie an der unibz um Hilfe bitten können: Sie können den/die Vertrauensrat/Vertrauensrätin kontaktieren confidentialcounsellor@unibz.it und um einen Termin bitten. Wenden Sie sich auch dann dorthin, wenn Sie Zweifel haben und sich nicht sicher sind, ob Sie belästigt werden: Ein vertrauliches Gespräch wird Ihnen helfen, Ihre Sachlage zu klären!   
 
Wen Sie um Hilfe bitten können: Sie können sich jederzeit an eine Gewerkschaft oder einen Anwalt wenden, um Ihren Fall vorzutragen und Ratschläge für Ihr weiteres Vorgehen zu erhalten. Studierende können sich auch an die Südtiroler Hochschülerinnenschaft sh.asus wenden, die eine kostenlose psychologische Beratungsstelle anbietet.

Außerdem können Sie sich an den Anti-Mobbing-Dienst der Gleichstellungsrätin der Autonomen Provinz Bozen wenden

Diskriminierung

Diskriminierendes Verhalten liegt vor, wenn eine Person in einer ähnlichen Situation weniger günstig behandelt wird, als eine andere Person behandelt wird, behandelt wurde oder behandelt werden würde, oder wenn eine scheinbar neutrale Bestimmung, ein Kriterium, eine Praxis, eine Handlung, eine Vereinbarung oder ein Verhalten einige Personen im Vergleich zu anderen besonders benachteiligt.  
Diskriminierung kann aufgrund von Religion, Sprache, Weltanschauung, ethnischer Herkunft, Nationalität, Behinderung, sexueller Ausrichtung, Geschlechtsidentität oder Alter vorliegen.  

Wie man sich verteidigt: Darüber reden ist die beste Verteidigung. Mit einem Familienmitglied, Freund*innen oder Kolleg*innen: Wenn Sie erzählen, was passiert ist, hilft Ihnen das in erster Linie, sich zu befreien und das Unbehagen und die Fassungslosigkeit über das, was Sie erleiden, zu überwinden! 

Wen Sie an der unibz um Hilfe bitten können: Sie können den/die Vertrauernsrat/Vertrauensrätin kontaktieren confidentialcounsellor@unibz.it und um einen Termin bitten. Wenden Sie sich auch dann an den dorthin, wenn Sie Zweifel haben und sich nicht sicher sind, ob Sie belästigt werden: Ein vertrauliches Gespräch wird Ihnen helfen, Ihre Sachlage zu klären!   

Wen Sie um Hilfe bitten können: Sie können sich jederzeit an die Polizei wenden, um eine förmliche Anzeige zu erstatten, oder an einen Anwalt, der Sie berät. Sie können den Vorfall auch bei der Antidiskriminierungsstelle der Autonomen Provinz Bozen unter der Telefonnummer  +39 0471 946020 oder per E-Mail an info@antidiskriminierungsstelle.bz.it.

Geschlechtsspezifische Gewalt

Der Begriff geschlechtsspezifische Gewalt bezieht sich auf alle Formen von Gewalt - von psychischer und physischer Gewalt bis hin zu sexueller Gewalt, von verfolgenden Handlungen, dem so genannten Stalking, bis hin zu Vergewaltigung und Frauenmord - die eine große Anzahl von Menschen betreffen, die aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden.  
Häusliche Gewalt" liegt vor, wenn alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Art innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen derzeitigen oder früheren Eheleuten oder Partnern stattfinden, unabhängig davon, ob der Täter am selben Wohnort wohnt oder gewohnt hat.  
 
Wie Sie sich wehren können: Gehen Sie in die nächste Notaufnahme und lassen Sie sich vom diensthabenden Arzt einen Bericht ausstellen. Oder besorgen Sie sich eine Bescheinigung Ihres Hausarztes oder eines anderen Arztes, der den Vorfall überprüfen und dokumentieren kann.  
Erzählen Sie Ihre Geschichte Menschen, denen Sie vertrauen, und sammeln und bewahren Sie alle Indizien oder Dokumente auf, die Gewalt oder Verfolgung belegen könnten. 
 
An wen Sie sich wenden können: Rufen Sie die Anti-Gewalt-Nummer 1522, an, die rund um die Uhr und ganzjährig im ganzen Land kostenlos erreichbar ist, sowohl vom Festnetz als auch von Mobiltelefonen aus, auf Italienisch, Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch. 

  • 1522Anti-Gewalt- und Stalking-Nummer   

An wen Sie sich an der unibz wenden können: Sie können die Vertrauensrätin kontaktieren confidentialcounsellor@unibz.it und um einen Termin bitten. Wenden Sie sich auch dann an den dorthin, wenn Sie Zweifel haben und sich nicht sicher sind, ob Sie belästigt werden: Ein vertrauliches Gespräch wird Ihnen helfen, Ihre Sachlage zu klären!