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Studienführer

Informationen für Nicht-EU-Bürger*innen

Diese Informationen betreffen internationale Studierende, die einen Abschluss anstreben. Falls Sie weitere Informationen benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem Student Support (study@unibz.it, +39 0471 012900) in Verbindung.

Wenn Sie Austauschstudent sind, dann gelten diese Informationen nicht für Sie. Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Büro für Internationale Beziehungen.

EINEN TERMIN MIT DEM STUDENT SUPPORT TEAM BUCHEN

Präsentation der Info-Session (Erstsemestertage) - Bozen

Präsentation der Info-Session (Erstsemestertage) - Brixen

Aufenthaltsgenehmigung

Nach italienischem Gesetz müssen Sie innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Ihrer Ankunft in Italien die Aufenthaltsgenehmigung beantragen: Wenden Sie sich gleich nach Ihrer Ankunft an den Student Support um alle Informationen zur Einleitung dieses Verfahrens zu erhalten.

Zur Antragstellung benötigen Sie:

  • das Antragsformular, das so genannte Kit, das bei der Post abzuholen ist
  • einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit dem entsprechenden Visum (wenn nötig) und dessen vollständige Kopie;
  • eine Krankenversicherungspolice*
  • einen Wohnungsvertrag oder eine vom Vermieter*in unterzeichnete Erklärung

* Weitere Informationen über Krankenversicherungen und den Onlineabschluss finden Sie in dem nachstehenden entsprechenden Abschnitt. Sobald Sie Ihre Versicherung abgeschlossen haben, können Sie sich einloggen und sowohl die Bescheinigung als auch die Nutzungshinweise herunterladen.

Bei der Post des jeweiligen Studienortes wird Ihnen ein “Kit” ausgehändigt, ein Briefumschlag (mit gelbem Streifen), in dem sich das auszufüllende Formular und die Ausfüllanleitung befinden.

Sie sollten dann einen Termin mit dem Team der Student Support vereinbaren. Wir werden Ihnen beim Ausfüllen des Formulars und bei der Überprüfung aller Unterlagen helfen und Ihnen eine Immatrikulationsbestätigung ausstellen.

Auf das Formular muss eine Stempelmarke im Wert von € 16 geklebt werden, die man in allen Tabaktrafiken kaufen kann. € 30 fallen für die versicherte postalische Zustellung des Briefes an.

Dazu sind noch € 30,46 über eine Postüberweisung für die Ausstellung der elektronischen Aufenthaltsgenehmigung einzuzahlen. Weitere € 40 sind für einen Aufenthalt in Italien von 90 Tagen bis zu einem Jahr zu entrichten.

Spesenübersicht

  • Stempelmarke € 16,00
  • Postalische Zustellung des Briefes € 30,00
  • Postüberweisung für die Ausstellung von
    • der elektronischen Aufenthaltsgenehmigung* € 30,46
    • der Aufenthaltsgenehmigung von 90 Tagen bis zu einem Jahr* € 40,00

* diese Beiträge dürfen mittels einer einzigen Postüberweisung von € 70,46 entrichtet werden.

Nach Ausfüllen des Antrags muss dieser beim selben Postamt eingereicht werden; dieses stellt dann einen Beleg über dessen Erhalt aus. Auf der Quittung steht auch der Termin, an dem Sie bei der Quästur (Polizeistelle) erscheinen müssen.

Mit diesem Beleg können Sie kontrollieren, wie weit die italienischen Behörden mit der Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung sind. Dies geht über die Webseite www.portaleimmigrazione.it.

Den Beleg müssen Sie auch vorweisen, falls Sie von der Polizei angehalten werden. Der Beleg gilt als provisorische Aufenthaltsgenehmigung und ist daher mit einigen Einschränkungen verbunden, die für den endgültigen Aufenthaltsgenehmigung nicht gelten.

Der genannte Beleg ist rechtsgültig und mit ihm können Sie sich auf italienischem Staatsgebiet frei bewegen. Außerdem können Sie damit in ihren Heimatland ausreisen und von dort (z.B. derselbe Flughafen) wieder zurück nach Italien einreisen.

Nach der erfolgreichen Antragstellung wird Ihnen ein Termin bei der Quästur mitgeteilt: dort müssen Sie dann mit 4 identischen Passbildern (auf hellem Hintergrund, das Gesicht und der Kopf dürfen nicht verdeckt sein und mit neutralem Gesichtsausdruck) und der Liste der eventuell fehlenden Unterlagen erscheinen. Sollte es sich dabei um den Erstantrag handeln, so werden Ihene auch die Fingerabdrücke abgenommen.

Nach einer gewissen Wartezeit wird die elektronische Aufenthaltsgenehmigung in Form einer Scheckkarte mit Mikrochip und Magnetstreifen (ähnlich einer Kreditkarte) ausgestellt, auf der die Personalien, das Passfoto und die Fingerabdrücke gespeichert sind. Sobald Sie diese erhalten haben, müssen Sie dem Studierendensekretariat eine Kopie davon übermitteln, da Sie sonst nicht zu den Prüfungen zugelassen werden. Außerdem müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden (weitere Informationen finden Sie im nachstehenden entsprechenden Abschnitt).

Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung beantragt haben, brauchen Sie das Visum nicht mehr zu erneuern. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist deutlich wertvoller als ein Visum und ermöglicht es Ihnen, bis zu 90 Tage lang durch den Schengen-Raum zu reisen und aus Italien aus- und wieder einzureisen (solange sie noch gültig ist). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Student Support.

Verlängerung der Aufhentaltsgenehmigung

Vergessen Sie nicht, Ihre Aufenthaltsgenehmigung rechtzeitig zu verlängern!

Warten Sie nicht bis zum Ablaufdatum, sondern beantragen Sie die Erneuerung mindestens 60 Tage im Voraus. Sie müssen das gleiche Verfahren wie bei der ersten Ausgabe befolgen. Denken Sie jedoch daran, dass Sie mindestens eine Prüfung bestanden haben müssen, bevor Sie Ihren ersten Verlängerungsantrag einreichen. Ab der zweiten Erneuerung müssen Sie mindestens zwei Prüfungen pro Jahr bestanden haben. Nach italienischem Recht ist es möglich, die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum dritten Jahr nach der regulären Studiendauer zu beantragen (6 Jahre insgesamt für ein Bachelorstudium, 5 Jahre insgesamt für ein Masterstudium). Weitere Verlängerungen sind nicht möglich.

Um Ihren Verlängerungsantrag zu stellen, vereinbaren Sie einen Termin mit dem Student Support. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Formulars, prüfen, ob alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind und stellen Ihnen eine Immatrikulationsbestätigung aus.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Studiengebühren bezahlt haben, denn wenn Sie dies nicht getan haben, erhalten Sie kein für die Erneuerung der Genehmigung gültig Einschreibungs- und Prüfungsbestätigungsschreiben.

Um Ihren Verlängerungsantrag einzureichen, müssen Sie außerdem Folgendes beifügen:

  • einen Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass Sie über finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 6.947,33 € verfügen
  • eine Fotokopie Ihrer ablaufenden Aufenthaltsgenehmigung

Auch nach der Verlängerung müssen Sie Ihre Wohnsitzanmeldung bei der Gemeinde bestätigen (weitere Informationen im entsprechenden Abschnitt unten).

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist, gilt der Beleg für den Verlängerungsantrag bei der Post als vorläufige Aufenthaltsgenehmigung, mit der Sie in Italien sowie in Ihr Heimatland und zurück nach Italien über dieselbe Grenze reisen können (Sie müssen Italien und den Schengen-Raum über denselben Flughafen wieder betreten, über den Sie ausgereist sind). Sie können nicht in den Schengen-Raum reisen (es sei denn, Ihr Reisepass berechtigt Sie zum visafreien Zugang zum Schengen-Raum).

Integrationsvereinbarung

Wenn Sie zum ersten Mal in Italien ankommen, müssen Sie zusätzlich zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung (für mindestens ein Jahr) die so genannte 'Integrationsvereinbarung' bei der Quästur unterschreiben. Mit diesem Dokument garantiert Ihnen die italienische Regierung Unterstützung beim Integrationsprozess in Ihrem neuen kulturellen und sprachlichen Umfeld. Ihrerseits verpflichten Sie sich, innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung des Vertrages:

  • Erlernen des gesprochenen Italienisch, indem Sie mindestens das Niveau A2 erreichen
  • angemessene Kenntnisse der Grundprinzipien der italienischen Verfassung sowie der Organisation und Funktionsweise der öffentlichen Einrichtungen in Italien erwerben
  • angemessene Kenntnisse über die Organisation und die Funktionsweise des öffentlichen Lebens in Italien erwerben, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Soziales, Arbeit und Steuern
  • die Gesetze zur Schulpflicht für minderjährige Kinder einhalten, falls Sie Kinder haben

Der erste Schritt, um sich zu integrieren, ist die kostenlose Teilnahme an einem Kurs zur staatsbürgerlichen Bildung und Information über das Leben in Italien, der zwischen 5 und 10 Stunden dauert und vom Regierungskommissariat in Bozen angeboten wird.

Falls Sie eine Einladung zu diesem Kurs erhalten, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Vertragsunterzeichnung an diesem Ausbildungsprogramm teilnehmen. Sie erhalten die Einladung per Einschreiben, in der Sie alle Informationen über das Datum und den Ort des Kurses finden. Wenn Sie die Einladung nicht erhalten, machen Sie sich keine Sorgen.

Als Studierende können Sie Ihre Kenntnisse in Italienisch (mindestens A2-Niveau) und Deutsch (sehr nützlich für das Leben in der Provinz Bozen) durch die vom Sprachzentrum der unibz organisierten Sprachprüfungen nachweisen.

Wenn

  • Sie die Fristen einhalten und die im Vertrag vorgesehenen Credits erreichen
  • Sie die Mindestkenntnisse der italienischen Sprache erreichen und
  • eine ausreichende Kenntnis der italienischen Staatsbürgerschaft innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung erreichen

gilt die Vereinbarung als erfüllt und Sie können Ihren Aufenthalt in Italien über die Gesamtdauer Ihres Studiums hinaus verlängern, wenn Sie dies wünschen.

Steuernummer

Die italienische Steuernummer ist das einzige Mittel zur Identifizierung der Bürger*innen in ihren Beziehungen zu öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen. Wenn Sie den Antrag nicht bei der Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Herkunftsland gestellt haben, wird Ihnen die Steuernummer bei dem Termin in der Quästur (Polizeistelle) für die Ausstellung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Vergewissern Sie sich, dass die Steuernummer wie vorgeschrieben an Sie ausgegeben wird.

Wenn Sie die Steuernummer vor Ihrem Termin bei der Quästur benötigen (z.B. um ein Abonnement für den öffentlichen Nahverkehr zu beantragen), können Sie sich mit einem gültigen Reisepass oder Ausweis an die "Agenzia delle Entrate" (italienische Steuerbehörde) wenden.

Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:

Sobald Sie Ihre Steuernummer erhalten haben, müssen Sie eine Kopie an das Studentensekretariat schicken.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Finanzamts.

Eintragung ins Melderegister

Das italienische Gesetz sieht vor, dass alle im Ausland lebenden Nicht-EU-Bürger*innen ihren Wohnsitz in der Stadt, in der sie leben möchten, anmelden müssen, sobald ihre erste Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wurde. Das bedeutet nicht, dass sie ihren Wohnsitz in ihrem eigenen Land aufgeben müssen.

Um Ihren Wohnsitz anzumelden, müssen Sie einen Termin mit dem Student Support vereinbaren, der Ihnen beim Ausfüllen des Formulars hilft und überprüft, ob alle beizufügenden Dokumente korrekt sind.

Die Wohnsitzerklärung und die Bescheinigung, die Sie von den Meldeämtern erhalten, sind eine grundlegende Voraussetzung für die Bewerbung um die Studienbeihiflen der Autonomen Provinz Bozen. Sie können sich erst dann für ein Stipendium bewerben, wenn Sie mindestens ein Jahr lang einen nachgewiesenen Wohnsitz in Südtirol hatten. Aus diesem Grund ist es ratsam, Ihren Wohnsitz so schnell wie möglich anzumelden (nach Erhalt Ihrer ersten Aufenthaltsgenehmigung).

Sie müssen Ihren Wohnsitz bei jeder Erneuerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung innerhalb von 60 Tagen nach der Erneuerung Ihrer Genehmigung anmelden. Außerdem müssen Sie das Meldeamt innerhalb von 15 Tagen nach einem Umzug über den Umzug informieren.

Gesundheitsvorsorge

Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Im Allgemeinen ist eine private Krankenversicherung in Ordnung. Denken Sie jedoch daran, dass das Ablaufdatum Ihrer Aufenthaltsgenehmigung mit dem Ablaufdatum Ihrer Krankenversicherung zusammenfällt. Um eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, benötigen Sie daher eine für ein Jahr gültige Krankenversicherung.

Eine der günstigsten Versicherungen ist die von der Welcome Association Italy angebotene. Sie können sie online kaufen, indem Sie sich auf der offiziellen Website registrieren und zwischen einer 6- oder 12-monatigen Versicherung wählen (zu einem Preis von 81 € bzw. 130 €). Nachdem Sie die Versicherung abgeschlossen haben, können Sie sich einloggen und das Zertifikat sowie die entsprechenden Informationen zur Verwendung herunterladen.

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Umfassender Krankenversicherungsschutz für Nicht-EU-Bürger*innen

Wenn Sie eine nicht-obligatorische Krankenversicherung wünschen und einen Hausarzt haben, an den Sie sich für die Dauer Ihres Studiums wenden können, müssen Sie sich bei der örtlichen Gesundheitsbehörde (ASL) beim Nationalen Gesundheitsdienst (SSN) anmelden. In diesem Fall benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Selbsterklärung zur Immatrikulation
  • Reisepass
  • italienische Steuernummer
  • Aufenthaltsgenehmigung oder Quittung über die Erteilung/Verlängerung der Genehmigung

auch, wenn Sie ein Stipendium haben:

  • Bestätigung, dass Sie einen Stipendium erhalten.

Ab dem 1. Januar 2024, gemäß Art. 1 Absatz 240 des Gesetzes Nr. 213 vom 30. Dezember 2023, liegt der Betrag, um sich als Studierende in die Krankenversicherung einzuschreiben, bei 700€.

Diese Beträge garantieren einen Krankenversicherungsschutz für ein Jahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember), sind nicht teilbar und gelten nicht rückwirkend. Außerdem können Sie nur während der Gültigkeitsdauer Ihrer Aufenthaltsgenehmigung eine Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Wenn Sie weitere Informationen zur nicht obligatorischen Krankenversicherung wünschen, wenden Sie sich bitte an die Student Support.

Eröffnung eines Bankkontos

Um Ihre Finanzen direkt an Ihrem Studienort verwalten zu können und um eine mögliche Stipendienzahlung zu erhalten, müssen Sie ein Bankkonto in Italien eröffnen.

Die meisten Banken bieten spezielle Konten für Studierende und junge Leute an - in der Regel ist ein "junges" Konto bis zum Alter von 26 Jahren verfügbar. Wir empfehlen Ihnen, sich das Angebot der Banken anzuschauen und das Konto zu Beginn des akademischen Jahres zu eröffnen.

Im Allgemeinen müssen Sie für die Beantragung eines Studierendenkontos neben den üblichen persönlichen Unterlagen auch Ihren Student Card vorlegen. Sollte die Bank dies verlangen, können Sie hier eine Selbsterklärung zur Immatrikulation herunterladen.

Studienbeihilfen der Autonomen Provinz Bozen

Studierende aus Nicht-EU-Staaten können nur dann eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen beantragen, wenn sie über eine Aufenthaltsgenehmigung mit verlängerter Gültigkeit verfügen oder nach 1 Jahr regulären (gemeldeten) Aufenthalts in Südtirol.

Studieren und arbeiten

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragt und erhalten haben, dürfen Sie maximal 20 Stunden pro Woche und maximal 1040 Stunden pro Jahr in Teilzeit arbeiten. Wenn Sie nach Ihrem Abschluss ein Jobangebot erhalten haben, können Sie beantragen, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis in eine Arbeitserlaubnis umgewandelt wird. Auf diese Weise erhalten Sie eine der Stellen, die im Einwanderungsdekret festgelegt sind, das jährlich von der italienischen Regierung erlassen wird.

Für weitere Informationen können Sie sich an den Student Support (study@unibz.it, +39 0471 012900) wenden oder einen Termin buchen.