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Studienführer

Wahlen C.N.S.U.

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Die Wahl des des nationalen Studentenparlaments (C.N.S.U.) findet alle drei Jahre statt.

Zuständigkeiten

Das C.N.S.U. ist ein kollegiales Organ mit beratender Funktion, das die Studierenden vertritt. Es fungiert als Bindeglied zwischen der Studentenschaft und dem Ministerium für Universität und Forschung. 

Das C.N.S.U. formuliert Gutachten und Vorschläge zu:

  • Projekten des Ministers zur Neuordnung des Universitätssystems;
  • Ministerialdekreten, die Kriterien für die Reglementierung der Studienordnungen sowie Instrumente zur Studienberatung und der Förderung der studentischen Mobilität vorsehen;
  • Kriterien für die Verwendung der Ausgleichsquote des Fonds für die ordentliche Finanzierung der Universitäten.

Das C.N.S.U. ernennt aus seinem Kreise die Studentenvertreter/innen für den nationalen Universitätsrat (C.U.N.).

Es kann Vorschläge ausarbeiten und vom Minister zu universitätsrelevanten Themen angehört werden.

Es unterbreitet dem Minister innerhalb von zwei Jahren nach Einberufung einen Bericht über den Zustand der Studierenden an italienischen Universitäten.

Es kann dem Minister Anfragen über Angelegenheiten von nationalem Interesse unterbreiten, welche die Lehre und die Situation der Studierenden betreffen. Der Minister muss innerhalb von 60 Tagen antworten.

Zusammensetzung

Das C.N.S.U. besteht aus 30 Mitgliedern. Davon vertreten 28 die Studierenden der universitären Studiengänge (Universitätsdiplom, Bachelor und Master), ein Mitglied vertritt die Studierenden der Doktoratsstudien und ein Mitglied die Studierenden der Spezialisierungskurse. Italien wurde in vier Wahlbezirke aufgeteilt; in jedem Bezirk werden sieben Vertreter/innen gewählt. Das Mandat der Mitglieder dauert drei Jahre und kann erneuert werden.

Wahlen C.N.S.U. 2025

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Wahlhandlungen

  • 14.05.2025 dalle 09:00 alle 19:00 Uhr
  • 15.05.2025 dalle 09:00 alle 14:00 Uhr

Zu wählende Studierendenvertreter

Bei den Wahlen für die Erneuerung des nationalen Studierendenparlaments (C.N.S.U.) werden folgende Vertreter/innen gewählt:

  • a) 28 Vertreter werden von den Studierenden der Bachelor, Master sowie einstufigen Master gewählt
  • b) 1 Vertreter wird von den Studierenden der Spezialisierungskurse gewählt
  • c) 1 Vertreter wird von den Studierenden der Doktoratsstudien gewählt

Aktives und passives Wahlrecht

  • Aktives Wahlrecht: wählen dürfen Studierende, die sich bis zum Datum der Wahl für das laufende akad. Jahr eingeschrieben haben.
  • Passives Wahlrecht: kandidieren können Studierende, die sich bis spätestens 07.04.2025 - der Fälligkeit für die Einreichung der Kandidaturen und Unterstützerunterschriften - für das laufende akad. Jahr eingeschrieben haben.
  • Nicht wahlberechtigt sind die Studierenden der Lehrgänge, der weiterbildenden Master und der Zusatzausbildungen. 

Listen der Wahlberechtigten

Die Listen werden auch an der digitalen Amtstafel der Freien Universität Bozen veröffentlicht. Gegen diese Listen kann innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung beim Rektor Einspruch erhoben werden. Der Rektor entscheidet diesbezüglich endgültig innerhalb der darauffolgenden 15 Tage.

Kandidaturen (Frist: 07.04.2025 - 13:00 Uhr)

Hier werden die Kandidaturen eingereicht:

  • für die Wahl als Studierendenvertreter gemäß Buchstabe a) bei der lokalen Wahlkommission in Parma;
  • für die Wahl als Studierendenvertreter gemäß Buchstabe b) und c) im Studentensekretariat der unibz, das die Unterlagen an die zentrale Wahlkommission in Rom weiterleiten wird.

Detaillierte Informationen sowie die Formulare für die Kandidaturen und Unterschriftensammlung finden Sie in der Ministerialverordnung vom 30. Januar 2025, Nr. 42.

  • Dekret des Rektors über die Einrichtung von Wahlkabinen für die Wahl der Mitglieder des C.N.S.U. (in Kürze)
  • Plakate für die Wahlkabinen (in Kürze)