Im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Lehrtätigkeit im zweiten Semester des akademischen Jahres 2020-2021 mit Beginn am 22.02.2021, hier eine Übersicht über die Sicherheitsvorkehrungen, die angesichts der Fortdauer des epidemiologischen Notstandes getroffen wurden.
Alle Lehrveranstaltungen finden bis einschließlich 28. Februar 2021 im Fernmodus statt. Ab dem 1. März 2021 werden alle Lehrveranstaltungen für die Erstsemester erneut in hybrider Form sowohl in Präsenz als auch im Fernmodus abgehalten. Auch Vorlesungen mit praktischen Übungen und Labortätigkeiten der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik, der Fakultät für Design und Künste und der Fakultät für Bildungswissenschaften finden aufgrund der Lehrinhalte und -methodik vor Ort statt.
Die Lehrveranstaltungen im 5. Studienjahr im Masterstudiengang für Bildungswissenschaften für den Primarbereich werden ausschließlich im Fernunterricht angeboten. Im Gegenzug werden sechs vom Dekan ausgewählte Lehrveranstaltungen von anderen Studiengängen der Fakultät für Bildungswissenschaften sowohl vor Ort als online abgehalten.
Die Lehrveranstaltungen im Rahmen der weiterbildenden Master sowie für die Fortbildungslehrgänge von Lehrpersonen können sowohl in Präsenz als auch online stattfinden. Alle anderen Vorlesungen der Folgejahre finden ausschließlich online statt.
Genaue Informationen zum Lehrangebot in Präsenz werden von den Fakultäten rechtzeitig mitgeteilt.
Sprechstunden für Studierende finden grundsätzlich online statt. Für jene Studierende, die am Präsenzunterricht teilnehmen, und für die angehenden Absolvent*innen können die Sprechstunden nach entsprechender Vormerkung der Räumlichkeit und unter Einhaltung der Sicherheitsauflagen auch in den Gebäuden der unibz stattfinden (ab dem 1. März 2021).
Genaue Informationen zu den Vorlesungen, Prüfungen, Abschlussprüfungen und Praktika sind im Dekret des Rektors angeführt.
Alle Sprachkurse finden online statt. Die Sprachprüfungen für Studierende finden – sofern möglich – in Präsenz statt.
Grundsätzlich bleibt die Universität von 11. Februar 2021 bis einschließlich 28. Februar 2021 für die Öffentlichkeit und somit auch für die Studierenden geschlossen. Gemäß Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 6/2021 vom 06.02.2021, mit welcher dringende Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung des epidemiologischen Notstandes aufgrund des Covid-19 erlassen wurden, wird die Lehr-, Forschungs- und Verwaltungstätigkeit (sofern möglich) für den oben genannten Zeitraum auf den Online-Modus umgestellt.
Bei absolut unaufschiebbaren Notwendigkeiten können das Lehr-, Forschungs- und Verwaltungspersonal sowie Doktorand*innen in Abstimmung mit den jeweiligen Vorgesetzten und unter Einhaltung strikter Sicherheitsrichtlinien an die unibz kommen. Dazu zählen die Verpflichtung, Masken zu tragen und die Abstands- und Hygienevorschriften zu befolgen. Bitte lüften Sie regelmäßig die Büroräumlichkeiten und vermeiden deren gemeinschaftlichen Nutzung. Falls Sie Symptome verspüren, bleiben Sie bitte zu Hause und kontaktieren Sie Ihren Hausarzt und die Covid Task-Force der Universität.
Für einen besseren Schutz vor dem Virus empfehlen wir Ihnen, eine FFP-2-Maske zu tragen. Den Mitarbeiter*innen mit Publikumsverkehr und den Forscher*innen, die in den Forschungslabors tätig sind, werden über die Servicestelle Facility Management FFP-2-Masken zur Verfügung gestellt. Es wurden eigene allgemeine Verhaltensregeln und spezifische für den Zutritt zu den Laboratorien ausgearbeitet.
Die in den Forschungslabors anzuwendenden Sicherheitsvorkehrungen werden in einer getrennten Mitteilung bekanntgegeben.
Sofern es die epidemiologische Lage zulässt wird ab dem 1. März 2021 der Zugang zu den Universitätsgebäuden für alle Mitglieder der Universitätsgemeinschaft, einschließlich der Visiting Forscher*innen und Professor*innen mit unibz-Campuscard, ermöglicht.
Um sicherzustellen, dass unibz nicht zur Gefahrenquelle für die Universitätsgemeinschaft und auch das Land Südtirol wird, hat unibz die Personenflüsse innerhalb der Universitätsgebäude und an den Ein- und Ausgängen so geregelt, dass Menschenansammlungen vermieden und die Vorgaben betreffend die Anzahl der Personen in den verschiedenen Räumlichkeiten eingehalten werden können. Die Studierenden werden zeitlich gestaffelt an den verschiedenen Eingängen der Universitätsgebäude eingelassen, um die Fiebermessung rasch und reibungslos vorzunehmen und sie in Kohorten auf kurzen, nachvollziehbaren Wegen anhand eines intuitiven Leitsystems direkt zu den Hörsälen zu führen. Somit sind diese Gruppen relativ kompakt unterwegs und können bei Auftreten eines Covid-Falles gut isoliert werden, ohne dass der gesamte Universitätssitz geschlossen werden müsste.
In den Hörsälen während der Lehrveranstaltungen und in den Forschungslabors sind die jeweiligen Dozenten und lehrenden Forscher für die korrekte Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Dazu zählt das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes, die Einhaltung der Abstände und das Vermeiden von Menschenansammlungen.
Die Präsenzvorlesungen finden in Anwesenheit des jeweils verantwortlichen Dozenten im Vorlesungsraum statt. Sollte ein Dozent aus irgendeinem Grund nicht anwesend sein können, wird dieser von einem anderen Dozenten im Vorlesungsraum vertreten.
Wissenschaftliche Tagungen und Workshops können ausschließlich in digitaler Form angeboten werden.
Aufgrund des anhaltenden Gesundheitsnotstands und der vom Ministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ausgesprochenen Reisewarnungen wird von allen nicht zwingend erforderlichen Auslandsreisen dringend abgeraten.
Wir empfehlen all jenen, die einen Auslandsaufenthalt planen zu überprüfen, ob die geplante Tätigkeit alternativ in digitaler Form durchgeführt werden kann.
Im Falle von unaufschiebbaren Reisen sind eventuelle Quarantänezeiten und Sicherheitsmaßnahmen im Aufenthaltsstaat sowie – bei der Rückkehr nach Italien – mögliche Unterbrechungen/Stornierungen von Transportmitteln zu berücksichtigen. Bedingung für jede unaufschiebbare Reise ist auf jeden Fall die Unterzeichnung einer Freistellungserklärung seitens der Studierenden/Absolvent*innen, Doktorand*innen und Praktiktant*innen. Die entsprechende Vorlage wird von den jeweiligen Servicestellen zur Verfügung gestellt.
Absolut notwendige und unaufschiebbare Feldversuche im Freiland können unter Beachtung strikter Sicherheitsvorkehrungen fortgeführt werden.
Der Parteienverkehr und die Schalterdienste finden bis einschließlich 28. Februar 2021 ausschließlich im Fernmodus statt. Die Übergabe von Dokumenten durch externe Personen (z. B. Familienangehörige) soll über das Welcome-Desk organisiert werden.
Praktika werden bis einschließlich 28. Februar 2021 ausschließlich in Smart Working (sofern möglich) fortgesetzt oder begonnen.
Der Zugang zur Bibliothek ist bis einschließlich 28. Februar 2021 lediglich nach Vormerkung für die Dauer der Medienausleihe und -rückgabe gestattet.
Die UniBar am Sitz Bozen bietet vorerst bis einschließlich 28. Februar 2021 ausschließlich einen Take-Away-Service an.
Das Fablab ist bis einschließlich 28. Februar 2021 geschlossen.
Bei Fragen zu den Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung des epidemiologischen Notstandes steht Ihnen die Task Force (E-Mail: Covid-19_Emergency@unibz.it; Tel. +39 0471 011 119) als Ansprechpartner unterstützend zur Seite.
Alle Regelungen und Unterlagen zum Thema finden Sie zudem im UHB.
Die vorliegenden Maßnahmen gelten für das Sommersemester 2020-2021 (bzw. wo ausdrücklich vorgesehen bis einschließlich 28. Februar 2021) und können den epidemiologischen Entwicklungen und entsprechenden rechtlichen Vorgaben angepasst werden.
Die unibz hat drei Grundprinzipien für die Planung und Organisation des kommenden akademischen Jahres festgelegt:
Um eine maximale Sicherheit bei der Ausübung der Tätigkeiten zu gewährleisten und angesichts der dadurch reduzierten Sitzplätze in den Vorlesungsräumen, wird der Präsenzunterricht vorrangig Erstsemestern gewährt, die den größten Bedarf haben, die Studien- und Labortätigkeiten sowie Vorlesungen mit praktischen Übungen kennenzulernen und erste universitäre Erfahrungen zu sammeln. Um das Risiko von Menschenansammlungen einzuschränken, wird für die anderen Studierenden ein Fernunterricht mit Hilfe von innovativen, speziell für die Dozent*innen entwickelten, Kommunikations- und Teledidaktik-Systemen durchgeführt.
Zu diesem Zweck hat unibz auch angemessene Maßnahmen im Bereich Logistik gesetzt und Turnussysteme eingeführt, um die Einhaltung der Sicherheitsabstände zu gewährleisten. Die technologische Ausstattung der Hörsäle und Laboratorien wird zurzeit an die neuen Lehrmethoden angepasst. Gleichzeitig sind für die Dozent*innen entsprechende Schulungen vorgesehen, um mit Hilfe der neuen Technologien innovative und qualitativ hochwertige Vorlesungen anbieten zu können.
An der Tür eines jeden Vorlesungsraumes ist die erlaubte Maximalbelegung angeführt. Sollte diese erreicht werden, darf der Hörsaal nicht von weiteren Personen betreten werden.
In den Vorlesungsräumen dürfen nur die entsprechend gekennzeichneten „erlaubten Sitzplätze“ besetzt werden, um einen geordneten Zutritt und einen Mindestabstand von 1 Meter zu ermöglichen.
In den Vorlesungsräumen bzw. in der Nähe der Türen sind Informationen über persönliche Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen ausgehängt.
Am Eingang der Vorlesungsräume stehen Desinfektionsmittelspender, um die Reinigung der Hände zu ermöglichen, wobei das Händewaschen mit Wasser und neutraler Seife zu bevorzugen ist.
Um Menschenansammlungen zu verhindern, wurden für alle Gebäude die Ein- und Ausgänge sowie die für die internen Personenflüsse vorgesehenen Wege evaluiert und festgelegt.
Die Räume wurden mit Ausschilderungen und Anweisungen versehen, die Folgendes beinhalten:
Diese Maßnahmen ermöglichen, gemeinsam mit der Planung der Vorlesungszeiten, den gestaffelten Ein- und Austrittszeiten und der Organisation der Reinigung und Desinfizierung der Räume, eine sichere Rückkehr der Dozent*innen und Studierenden in die Vorlesungsräume.
Um die Räume der Universität sicherheitskonform nutzen zu können, ist es notwendig:
Den Dozent*innen werden auf Anfrage am Welcome Desk Schutzvisiere zur Verfügung gestellt.
Während den Vorlesungen sind die Dozent*innen dazu verpflichtet, folgende Vorgaben zu befolgen:
Während der Prüfungen sowie bei den vorhergehenden und nachfolgenden Tätigkeiten halten die Mitglieder der Kommission so weit möglich einen Sicherheitsabstand von 1 Meter zueinander ein und tragen eine Schutzmaske.
Handschuhe werden nur getragen, wenn die Kommissionsmitglieder den Studierenden die Prüfungsunterlagen aushändigen und diese wieder zurückgegeben werden. Bei allen anderen Aktivitäten achten die Mitglieder der Kommission darauf, ihre Hände mit den Desinfektionslösungen zu desinfizieren.
Prüfungsarbeiten sollten in der Regel 48 Stunden in Quarantäne gehalten werden, bevor sie korrigiert werden. Wenn die Kommissionsmitglieder die Prüfungsaufgaben vor dieser Zeit korrigieren müssen, dann sind während dieser Arbeit Schutzmasken und Handschuhe zu tragen.
Während der Prüfungen sowie bei den vorhergehenden und nachfolgenden Tätigkeiten halten die Mitglieder der Kommission so weit möglich einen Sicherheitsabstand von 1 Meter zueinander ein und tragen eine Schutzmaske.
Während der Prüfungen ist ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Kommissionsmitgliedern und dem Kandidaten/der Kandidatin einzuhalten. Der/die jeweils Vortragende kann während des Gesprächs die Schutzmaske abnehmen. Alle anderen Anwesenden tragen während des Gespräches die Schutzmaske.
Falls es während der Prüfung notwendig ist, die Tafel oder andere gemischt genutzte Geräte zu benutzen, für die eine Reinigung am Ende jeder Verwendung nicht vorgesehen oder möglich ist, werden Einweghandschuhe zur Verfügung gestellt, die am Ende der Prüfung entsorgt werden.
Während der Sprechstunden halten die Studierenden und die Dozent*innen einen Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern zueinander ein und tragen eine Schutzmaske. Die jeweils sprechende Person kann die Schutzmaske abnehmen.
Aus Sicherheitsgründen sind die Drucker und die Fotokopiergeräte nicht in Betrieb.